Kindertagesbetreuung

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Schwesig begrüßt Signal für Transparenz

Sozialministerin Schwesig begrüßt die Entscheidung des Diakonischen Werks Neues Ufer, seine Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) zurückzuziehen. Zuvor hatten die Greifswalder Richter erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage deutlich gemacht.

09.08.2012

"Ich habe mich immer für vollkommene Transparenz bei den Kosten für die Kindertagesstätten eingesetzt. Die Rücknahme der Klage kommt sowohl den Eltern als auch den Trägern der Kindertagesstätten zu Gute", sagte die Ministerin. "Jetzt besteht Rechtssicherheit", sagte Schwesig.

Das Diakonische Werk Neues Ufer hatte in dem Passus des Gesetzes, Einnahmen und Ausgaben der Träger von Kindertagesstätten transparent darzustellen, unter anderem eine Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes gesehen.

"Es geht im KiföG darum, dass Transparenz darüber besteht, was mit dem Geld passiert. Schließlich geht es um eine halbe Milliarde Euro Steuergeld und Elternbeiträge jährlich. Es liegt im Interesse der Eltern, dass klar ist, wofür ihre Beiträge verwendet werden", so Schwesig weiter. Dem Land gehe es nicht darum, die Träger in unangemessener Form zu kontrollieren. Schließlich haben die Träger nach dem KiföG die Möglichkeit, deutlich zu machen, wofür sie das Geld brauchen.

Unmittelbar nach der Verhandlung am Donnerstag in Greifswald hat das Sozialministerium den Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden zeitnahe Gespräche über das weitere Verfahren angeboten.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 09.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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