Kindertagesbetreuung

Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium weist Kritik des AWO-Vorsitzenden an Qualitätsstandards in Kitas zurück

Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales weist die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der AWO, Wolfgang Stadler, wonach es in Mecklenburg-Vorpommern keine Qualitätsstandards für das Personal in Kindertagesstätten gibt, zurück.

03.06.2013

Mecklenburg-Vorpommern hat seit vielen Jahren als eines der wenigen Bundesländer ein Fachkräftegebot im Gesetz verankert. Danach dürfen Kinder in den Kitas nur von pädagogischen Fachkräften (z.B. staatlich anerkannten Erzieherinnen) betreut werden.

Die Qualitätsstandards sind im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in Paragraph 11 unmissverständlich geregelt. Darin wird ohne Einschränkungen festgelegt, welche Qualifikationen die Fachkräfte in den Kitas vorweisen müssen. Ebenso ist in Paragraph 10 des KiföG geregelt, dass im U3-Bereich höchstens sechs Kinder von einer Fachkraft betreut werden dürfen.

Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang auch auf eine Studie des Deutschen Jugendinstitutes hin. Darin werden dem Land bezüglich der Qualitätsstandards beim Personal hervorragende Werte attestiert.

<link http: www.regierung-mv.de cms2 regierungsportal_prod regierungsportal de sm _service presse aktuelle_pressemitteilungen _blank external-link-new-window external link in new>Mehr Informationen

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 30.05.2013

Back to Top