Kindertagesbetreuung

M-V: Qualitätsoffensive für die Kindertagespflege

Durch Hilfen bei der Einführung von kommunalen Vertretungsmodellen und eine Ausweitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Kindertagespflegepersonen will Sozialministerin Stefanie Drese dauerhaft die Kindertagespflege stärken und die Qualität weiter verbessern. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, die Tagespflegepersonen in Fällen von Krankheit oder unvorhergesehenen Ausfallzeiten durch geeignete Vertretungsmodelle zu unterstützen.

11.01.2018

Sozialministerin Drese: „Für Eltern ist eine verlässliche und gut organisierte Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Mein Ministerium will deshalb die dafür zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Entwicklung von tragfähigen Vertretungsmodellen unterstützen.“ Profitieren sollen davon fünf Landkreise und die Landeshauptstadt Schwerin, die bisher noch keine Vertretungssysteme installiert haben. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Hansestadt Rostock haben bereits in der Vergangenheit aus ESF-Mitteln geförderte Vertretungsmodelle etabliert.

In den nächsten Wochen finden dazu fünf Regionalkonferenzen in den betroffenen Landkreisen statt, die zur Information, Diskussion und Vernetzung der Tagespflegepersonen dienen sollen. In Schwerin fand bereits Ende November 2017 eine sehr gut besuchte Regionalkonferenz statt.

Ausweitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Kindertagespflege

Darüber hinaus plant das Land nach Angaben von Ministerin Drese eine Ausweitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Kindertagespflege. „Alle Tagespflegepersonen, die bereits die 160 Stunden Grundqualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, können in diesem und im kommenden Jahr eine tätigkeitsbegleitende Fortbildung nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch des Deutschen Jugendinstituts absolvieren“, so Drese. Entsprechende Mittel seien im neuen Doppelhaushalt des Landes veranschlagt.

Drese: „Die knapp 1.200 Tagesmütter und Tagesväter in unserem Land leisten einen wichtigen Beitrag für die bedarfsgerechte Förderung von Kindern in der Kindertagesförderung. Die Kindertagespflege ist gleichberechtigter Teil unseres qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems der Kindertagesbetreuung. Gerade im ländlichen Bereich ist die Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter unersetzbar. Deshalb ist die kontinuierliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagespflege ein wichtiges Anliegen für mich.“

Das Land beteiligt sich an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der gleichen Höhe wie bei Kindertageseinrichtungen. Die ab 1. Januar greifende Elternentlastung des Landes in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich für die Kita gilt analog für Eltern, deren Kind bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 09.01.2018

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