Kindertagesbetreuung

M-V bringt beitragsfreie Kita in den Landtag

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in ihrer Sitzung am 26. März den Gesetzentwurf zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll in der Aprilsitzung in den Landtag eingebracht werden. Im Ergebnis der Verbändeanhörung will die Landesregierung zusätzliche Mittel für die Qualität der Kitas bereitstellen.

10.04.2019

„Es bleibt selbstverständlich dabei: Wir schaffen die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und entsprechende Tagespflegeangebote zum 1. Januar 2020 vollständig ab. Dann ist der Besuch für alle 110.000 Kita-Kinder kostenfrei“, bekräftigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Land, das die Eltern vollständig für alle Betreuungsarten von den Elternbeiträgen entlastet. Wir sorgen dafür, dass die Eltern im Land mehr netto in der Tasche behalten.“

Schwesig kündigte an, 6,8 Millionen Euro in die Qualität der Kitas investieren zu wollen

„Wir haben in den letzten Jahren verschiedene Schritte unternommen, um die Qualität in unseren Kitas zu verbessern. Dazu gehörte die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten von 1:18 auf 1:15 und die Einführung zusätzlicher Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen und Erzieher. Wir werden mit 5,27 Millionen Euro sicherstellen, dass diese Standards auch bei einer wachsenden Zahl an Kita-Kindern gehalten werden. Dadurch werden die Erzieherinnen und Erzieher in der Praxis tatsächlich mehr Vor- und Nachbereitungszeit haben. Die übrigen Mittel sollen für die Fach- und Praxisberatung in Kitas und die Fortbildung und Vernetzung von Kindertagespflegepersonen eingesetzt werden. Damit greifen wir verschiedene Anregungen aus der Anhörung und eine Entschließung des Landtages auf“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Angestrebte Umstellung und Vereinfachung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung

Sozialministerin Stefanie Drese hob die mit dem Gesetz angestrebte Umstellung und Vereinfachung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung hervor. „Durch die geplante gemeinsame Beteiligung an der Kostenentwicklung gestalten wir die zukünftige Kita-Finanzierung zwischen Land, Landkreisen und kreisfreien Städte sowie den Gemeinden gerechter“, sagte Drese. „Wir wollen zudem den prozentualen Landesanteil gegenüber dem ersten Kabinettsentwurf von 53,97 Prozent auf 54,5 Prozent erhöhen. Und da bei den Landkreisen und kreisfreien Städten der komplexe Vollzugsaufwand zur Umsetzung der bisherigen Elternbeitragsentlastungen entfällt, entbürokratisieren wir das komplizierte Kita-System. Damit werden Personalkapazitäten insbesondere in den Jugendämtern, aber auch bei den Kita-Trägern für fachliche Aufgaben frei. Das ist mir sehr wichtig“, so Drese.

Drese sieht mit dem Gesetzentwurf den Weg geebnet für ein gebührenfreies Bildungssystem mit gleichberechtigten Teilhabechancen für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. „Gleichzeitig haben wir ein zusätzliches Qualitätspaket für unsere Kitas und die Kindertagespflege geschnürt, senken den Verwaltungsaufwand enorm und sorgen mit der einheitlichen, landesweiten, kindbezogenen Gemeindepauschale für Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte“, betonte Drese.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 26.03.2019

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