Kindertagesbetreuung
LVR-Kindpauschale: Verlängerung der Übergangsfrist
Um dabei die Erkenntnisse des laufenden Monitoringprozesses mit berücksichtigen zu können, wird die Übergangsfrist der Umsetzung der LVR-Kindpauschale um ein Kindergarten-Jahr verlängert, das heißt bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017.
22.09.2014
Die Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland haben beschlossen, für die 14. Wahlperiode (2014-2020) eine Koalition zu bilden. In ihrer Koalitionsvereinbarung benennen sie unterschiedliche Handlungsschwerpunkte. Der Handlungsschwerpunkt VI behandelt den Themenkomplex "Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche weiter verbessern". Neben anderen Aspekten bekräftigen die Koalitionäre ihren Willen, die zum Ende der vergangenen Wahlperiode beschlossene LVR-Kindpauschale weiter umzusetzen. Um dabei die Erkenntnisse des laufenden Monitoringprozesses mit berücksichtigen zu können, soll die Übergangsfrist bis zur vollständigen Umsetzung um ein Kindergarten-Jahr verlängert werden, das heißt bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017.
Ziel der LVR-Kindpauschale ist es, auch Kindern mit Behinderung den Besuch der Kita in ihrer Nachbarschaft und somit gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese neue Förderung löst die bisherige Förderung von integrativen Gruppen ab und macht inklusive Betreuung grundsätzlich in jeder Kita möglich.
Nach einem Beschluss des LVR-Landschaftsausschusses aus dem Dezember 2013 zahlt der LVR seit dem 1. August 2014 für jedes Kind mit Behinderung eine jährliche Pauschale in Höhe von 5.000 Euro. Die in dem Beschluss beschriebene Übergangsregelung für die Finanzierung der therapeutischen Leistungen in Kitas endet zum August 2015. Nun soll die Übergangsfrist um ein Jahr bis zum 1. August 2016 verlängert werden.
Weitere Informationen unter: <link http: www.kindpauschale.lvr.de>www.kindpauschale.lvr.de
Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 19.09.2014
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