Kitas am Limit

Landesjugendhilfeausschuss fordert Aussetzung der Vorverlegung des Einschulungsstichtags

Die Kindertagesbetreuung kommt laut Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg an ihre Grenzen: Erst der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr, dann die Corona-Pandemie brachten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung an den Rand der Belastungsgrenze. Schon jetzt fehlen Fachkräfte, um den Bedarf zu decken.

15.11.2021

Ab dem kommenden Jahr soll der Einschulungsstichtag für sogenannte „Kann-Kinder“ vorverlegt werden, was zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung erfordern würde. Bis zu 9.000 Kita-Plätze würden landesweit benötigt, wenn der Stichtag um einen weiteren Geburtsmonat vorverlegt würde, so eine aktuelle Prognose des Kommunalverbands für Jugend und Soziales.

„Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Einrichtungen schon heute so stark belastet, dass zum Teil Betreuungszeiten reduziert werden müssen“, sagte KVJS Verbandsdirektorin Kristin Schwarz. „Wenn die Pandemiebedingungen aufgehoben werden, haben viele Mühe, den normalen Regelbetrieb wieder zu gewährleisten.“

Deshalb müsse zunächst gemeinsam mit der Politik geschaut werden, wie man verlässlich zurück zu einem Normalbetrieb kommt. Erst dann können die Einrichtungen Vorbereitungen treffen, die zusätzlich in den Kitas verbleibenden Kinder verlässlich zu betreuen.

Pakt für gute Bildung und Betreuung

Immerhin gilt es auch mit und nach Corona den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ umzusetzen. Der beinhaltet Qualitätsmaßnahmen des Landes nach dem Gute-Kita-Gesetz, wonach Kinder nicht nur betreut, sondern auch gefördert werden: „Eine qualitativ hochwertige Förderung ist das Fundament für ein erfolgreiches Lernen in der Schule“, sagte der Leiter des KVJS Landesjugendamts Gerald Häcker. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiterentwickelt, um Kindern unabhängig ihres familiären Kontexts gute Startchancen zu ermöglichen. „Hinzu kommen massive Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche, denen nun verstärkt begegnet werden muss“, so Häcker.

Insbesondere durch die Schließung von Schulen, Kindertageeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Vereine ist nach der „COPSY-Studie“ des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf die physische und psychische Verfassung von Kindern und Jugendlichen teilweise stark belastet. Das aufzufangen bedarf zusätzlicher Anstrengungen der Mitarbeiter in den Kitas.

Rund 41.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt

Bereits heute stehen die Kreise vor der Herausforderung, den Rechtsanspruch auf Betreuung zu erfüllen. Laut der Bertelsmann-Studie benötigt Baden-Württemberg rund 41.000 zusätzliche Fachkräfte bis 2030 für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt.Deshalb appelliert der Landesjugendhilfeausschuss an das Land, die für das Schuljahr 2022/2023 beabsichtigte Vorverlegung des Einschulungsstichtags vom 31. Juli auf den 30. Juni auszusetzen. Dem Ausschuss gehören Mitglieder des KVJS, des Städtetags, Landkreistags, Gemeindetags, der Stadt- und Landkreise sowie Vertreter der freien Jugendhilfe und Jugendarbeit an.

„Da die Vorbereitungen auf die Schule bereits anlaufen, müssen die Kinder bald in die Grundschulvorbereitung aufgenommen werden“, sagte Verbandsdirektorin Schwarz. „Der Landesjugendhilfeausschuss hält einen Aufschub dennoch für unabdingbar. Natürlich werden wir die Gründe transparent kommunizieren und Eltern betroffener Kinder (Geburtsmonat Juli 2016) mit ins Boot holen. Kinder, die noch nicht schulreif sind, können bei Bedarf natürlich weiter in der Kindertagesbetreuung bleiben.“

Hintergrund

2018 hat Baden-Württemberg eine schrittweise Vorverlegung des Einschulungsstichtages vom 30. September auf den 30. Juni beschlossen, beginnend ab dem Schuljahr 2020/2021. Damit sind Kinder, die das sechste Lebensjahr nach dem Stichtag vollenden, nicht schulpflichtig und können weiter eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nachdem die Geburtenzahlen weiter gestiegen sind, nimmt der Druck auf die Einrichtungen zu. Im Landesjugendhilfeausschuss erarbeiten Vertreter des KVJS, des Städtetags, Landkreistags, Gemeindetags, der Stadt- und Landkreise sowie der freien Jugendhilfe und Jugendarbeit Empfehlungen und Grundsätze für die Jugendhilfe und entscheiden über Fördermaßnahmen im Jugendhilfebereich.

Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom 15.11.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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