Kindertagesbetreuung

Land übernimmt die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Wenn der Landtag am 4. September abschließend dem Gesetzentwurf des Sozialministeriums zustimmt, kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) und im vollen Förderumfang (bis zu zehn Stunden täglich).

23.08.2019

„Das Land übernimmt selbstverständlich die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG MV) im Sozialausschuss des Landtages.

Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Entwurf des neuen Landesdoppelhaushaltes veranschlagt. Drese: „Die Ausgaben des Landes für die Kindertagesförderung gehen aber weit darüber hinaus. Das Land wird ab 2020 insgesamt pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.“

Weniger Bürokratie: Kita-Finanzierungssystem wird umgstellt

Die Ministerin verdeutlichte, dass mit dem neuen Gesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, so Drese.

Bessere Bezahlung des Kita-Personals

Diese drei Partner tragen auch gemeinsam die Kostensteigerungen in der Kindertagesförderung. Drese: „So übernehmen wir als Land zum Beispiel auch deutlich mehr als die Hälfte der Kosten für die ausdrücklich von mir politisch gewollte bessere Bezahlung des Kita-Personals. Ich gehe fest davon aus, dass auf kommunaler Ebene das Ziel einer tarifgerechten bzw. tariforientierten Bezahlung ebenfalls verfolgt wird. Und auch die Kita-Träger sollten nicht zuletzt aufgrund des großen Fachkräftebedarfs bestrebt sein, Tarifverträge mit ihren Beschäftigten zu vereinbaren“, so Drese.

Eine deutliche Entlastung erfahren die Kommunen durch die Vereinfachung der Finanzierungsstruktur im KiföG. „Die bisherigen aufwendigen Verwaltungsverfahren entfallen“, verdeutlichte Drese. „Damit werden Personalkapazitäten insbesondere in den Jugendämtern für fachliche Aufgaben frei. Das ist mir sehr wichtig.“ Durch Einführung einer landesweit einheitlichen Kind bezogenen Pauschale in Höhe von rund 150 Euro schafft das Land zudem Planungssicherheit und Klarheit für die Gemeinden bei deren Beteiligung an den Kosten der Kindertagesförderung.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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