Kindertagesbetreuung

Krippenausbau: Kommunale Spitzenverbände fordern Unterstützung vom Bund

Die drei kommunalen Spitzenverbände haben anlässlich der Koalitionsverhandlungen im Bund Lösungen in für Städte, Landkreise und Gemeinden zentralen Bereichen gefordert.

06.10.2009

Hierzu verabschiedeten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund heute in Berlin gemeinsame Positionen.

Neben einer zügigen kommunalfreundlichen Neuorganisation im SGB II und einer höheren Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose fordern die kommunalen Spitzenverbände, die Kommunen beim Krippenausbau nicht allein zu lassen.

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeisterin Petra Roth (Frankfurt am Main), Landrat Hans Jörg Duppr√© (Südwestpfalz) und Oberbürgermeister Christian Schramm (Bautzen) betonten die Bedeutung des Ausbaus der Betreuung für unter dreijährige Kinder und forderten Bund und Länder auf, ihren beim Krippengipfel zugesagten Finanzierungspflichten nachzukommen: „Die Finanzierung des Ausbaus ist derzeit nicht gesichert.“ Die Länder müssten die Bundesmittel eins zu eins an die Kommunen weiterleiten und im Rahmen ihrer Konnexitätsverpflichtung durch eigene Mittel aufstocken. „Daneben fordern wir Bund und Länder auf, realistische Annahmen zu den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Kosten zu treffen. Die geplante Bereitstellung von Krippenplätzen für 35 Prozent aller unter dreijährigen Kinder reicht nicht aus, um ab dem Jahr 2013 flächendeckend einen Rechtsanspruch auf Betreuung umzusetzen.“ Hier müsse noch nachgebessert und deutlich aufgestockt werden. Unterstützt sehen sich die kommunalen Spitzenverbände in dieser Auffassung durch eine aktuelle forsa-Umfrage, die sie in Auftrag gegeben hatten und heute veröffentlichten. Danach wünschen sich 66 Prozent der Frauen, die in den nächsten drei Jahren ein Kind bekommen wollen, Betreuung für ihr Kind.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von DST, DLT und DStGB

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