Kindertagesbetreuung

Kita-Zukunftsgesetz in RLP: Mehr Qualität, mehr Geld, mehr Gebührenfreiheit

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat am 22. August 2019 das Kita-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. 80 Millionen Euro zusätzlich für den Kita-Bereich vor, insbesondere für mehr Personal. 13,5 Millionen sollen in Kita-Küchen fließen. Eltern sollen durch die Gebührenfreiheit und die Definition eines Rechtsanspruchs auf 7-Stunden-Betreuung am Stück profitieren. Das Gesetz wird Schrittweise eingeführt.

28.08.2019

Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz erklärte: „Allen Kindern den besten Start ins Leben ermöglichen – dafür steht das Kita-Zukunftsgesetz, das heute im Landtag beschlossen wurde.“

„Damit stellen wir unsere Kita-Landschaft auf ein neues, festes und modernes Fundament. Wir sichern den guten Status Quo und schaffen die Grundlagen für weitere Verbesserungen. Heute ist ein guter Tag für Erzieherinnen und Erzieher, die Eltern und vor allem unsere Kleinsten in den Kitas“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Rande der Plenarsitzung.

Einheitliche und transparente Standards

In ihrer Rede betonte sie, wie wichtig der Schritt zu einer neuen gesetzlichen Grundlage sei. „Das aktuelle Kita-Gesetz stammt von 1991. In den letzten 28 Jahren aber hat sich die Welt weitergedreht. Ein neues Gesetz, das den aktuellen Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht wird, war deshalb überfällig – und wir haben es vorgelegt. 80 Millionen Euro zusätzlich nimmt das Land dafür jedes Jahr in die Hand. Damit alle Kitas künftig ein gutes Mittagessen anbieten können, unterstützen wir die Träger außerdem mit 13,5 Millionen Euro für Kita-Küchen“, so die Ministerin. „Das Gesetz schafft landesweit einheitliche und transparente Standards. Weil wir finden, dass es überall und für jedes Kind die bestmögliche frühkindliche Bildung geben muss.“

Chancenvielfalt und Bildungsgerechtigkeit

Damit arbeitet Rheinland-Pfalz weiter an seiner Kernkompetenz: Chancenvielfalt und Bildungsgerechtigkeit. Erst in der vergangenen Woche hat der Bildungsmonitor 2019 bestätigt, dass der Bildungserfolg von Kindern in keinem anderen Land so wenig von der sozialen Herkunft abhängt wie in Rheinland-Pfalz. Von Anfang an waren Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, Gewerkschaften, Verbände, Träger und Kommunen von der Landesregierung in einem breiten Dialog-Prozess einbezogen worden.

„Wir haben bereits den ersten Entwurf mit den zentralen Akteuren diskutiert und Antworten auf berechtigte Anliegen gefunden. Ich bedanke mich bei allen, die diesen Dialog-Prozess konstruktiv mitgestaltet haben. Das ist unser gemeinsames Ergebnis und das macht das Gesetz gut“, so Hubig. Die Ministerin bedankte sich bei den Erzieherinnen und Erziehern und allen in den Kitas Beschäftigten, die hervorragende Arbeit leisteten: „Sie tragen jeden Tag dazu bei, dass Rheinland-Pfalz bei der frühkindlichen Bildung in der Spitzengruppe der Länder ist.“ Das neue Gesetz nimmt alle Interessengruppen in den Blick: Eltern profitieren unter anderem durch die Gebührenfreiheit und die Definition eines Rechtsanspruchs auf 7-Stunden-Betreuung am Stück.

„Das ist moderne Familienpolitik. Und wenn wir daran denken, dass es meist Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken, um die Betreuung von Kindern sicherzustellen, dann ist das auch moderne Frauenpolitik“, sagte Bildungsministerin Hubig.

Mehr Personal in den Kitas

Zusätzlich zu den 700 Millionen Euro, die das Land bereits heute für die Kitas bereitstellt, sieht das Kita-Zukunftsgesetz weitere 80 Millionen Euro pro Jahr vor. Damit kann mehr Personal in den Kitas aufgebaut werden, um die Situation für Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern und vor allem für die Kinder bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Weitere Entlastung bringen die erstmals gesetzlich festgeschriebene Anerkennung von Leitungsdeputaten und Praxisanleitung für Studierende und Auszubildende und die Toleranzregel, mit der bis zu 20 Prozent unbelegter Plätze mitfinanziert werden.

„Wir wollen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Voraussetzungen und wo sie leben, optimal gefördert werden“, so die Bildungsministerin weiter. „Und weil nicht alle Kinder, nicht alle Kitas und nicht all ihre Herausforderungen gleich sind, berücksichtigen wir auch das und geben 50 Millionen Euro pro Jahr für das Sozialraumbudget und multi-professionelle Teams“, sagte Dr. Stefanie Hubig. Von allen Investitionen profitieren natürlich auch die freien Träger im Land uneingeschränkt. Mit einem Sonderbudget zur Qualitätsentwicklung von Einrichtungen in freier Trägerschaft und einem höheren Personalkostenanteil des Landes wird die wichtige Trägervielfalt zusätzlich gestärkt.

Die Vorschläge aus einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Kita-Zukunftsgesetz lehnte die Ministerin ab. Sie seien weder bezahlbar noch umsetzbar. „Das parlamentarische Verfahren endet heute, aber wir werden kontinuierlich im Dialog bleiben und alle Beteiligten auf dem weiteren Weg mitnehmen“, kündigte die Ministerin an.

Nächste Schritte

Im nächsten Schritt werden nun die Rechtsverordnungen zum Gesetz erarbeitet. Das Gesetz tritt dann stufenweise in Kraft. Noch in diesem Jahr werden die Zuweisung zur Qualitätssicherung und -entwicklung für die freien Träger auf 4.500 Euro angehoben, die Mittel für den Küchenausbau bereitgestellt und die Mittel für das Programm Kita!Plus, das Pate für das Sozialraumbudget stand, deutlich angehoben. Zum 1. Januar 2020 tritt die vollständige Beitragsfreiheit für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen in Kraft. Ab dem 1. Juli 2021 greifen dann die weiteren Neuregelungen, sodass alle Beteiligten genug Zeit haben, sich auf den Weg zu machen und sich vorzubereiten.

„Mehr Qualität, mehr Geld, mehr Gebührenfreiheit. Das ist gerecht und gut für Rheinland-Pfalz. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Kita-Zukunftsgesetz den richtigen Weg gehen, um unsere Kindertagesstätten fit für die Zukunft zu machen“, so die Bildungsministerin abschließend.

Alle Informationen rund um das Kita-Zukunftsgesetz finden sich unter: www.zukunftsgesetz.rlp.de

Quelle: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz vom 22.08.2019

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