Kindertagesbetreuung

Kita-Zukunftsgesetz in RLP: 80 Millionen Euro für mehr Personal und mehr Qualität in Kitas

Freie Träger von Kindertagesstätten erhalten in Rheinland-Pfalz mit dem Kita-Zukunftsgesetz mehr Mittel für die Personalkostenerstattung und Qualitätsentwicklung ihrer Einrichtungen. Darüber hinaus soll es zwischen ihnen und den Jugendämtern verbindliche Rahmenvereinbarungen geben. Dies sieht das Kita-Zukunftsgesetz vor, das Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in der zweiten April-Woche präsentierten.

23.04.2019

„Rheinland-Pfalz ist das Bildungsland. Die Weichen dafür wurden bereits mit dem Kita-Gesetz 1991 gestellt. Seit 10 Jahren ist bei uns Bildung von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei. Und nirgendwo sonst spielt die Herkunft eine geringere Rolle für den Bildungserfolg als in unserem Bundesland. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz schreiben wir diese Erfolgsgeschichte heute weiter: Wir schaffen mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und garantieren verbindliche Qualitätsstandards für unsere Kitas in ganz Rheinland-Pfalz. Damit das gelingen kann, entlasten wir Erzieherinnen und Erzieher. Unsere Kommunen unterstützen wir bei ihren Aufgaben dabei bereits heute mit rund 700 Millionen Euro. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz kommen jetzt noch einmal mehr als 80 Millionen Euro dazu – dauerhaft. Das entspricht einem Gegenwert von fast 3.000 Stellen, die vom Land mitfinanziert werden können. Darüber hinaus werden wir unsere Kommunen beim Aus- und Umbau von Küchen unterstützen – dafür stehen 13,5 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute bei der Vorstellung des Kita-Zukunftsgesetzes in der Mainzer Staatskanzlei.  

„Das Kita-Zukunftsgesetz legt ein starkes Fundament und schafft verlässliche Strukturen für unsere rheinland-pfälzische Kita-Landschaft. Darauf aufbauend können wir uns weiterentwickeln, im Austausch mit allen an Kita-Beteiligten – für die Zukunft, für unsere Kinder“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Im Sommer 2018 hatte das Bildungsministerium den Referentenentwurf für das Gesetz vorgestellt, daran schloss sich ein breiter Dialogprozess mit Erzieherinnen und Erziehern, Eltern, Gewerkschaften, Verbänden und Trägern an. „Das ist gelebte, moderne, dialogorientierte Politik. Wir haben viele Gespräche geführt und ich kann sagen, dass wir auf alle berechtigten Anregungen und Punkte eine gute Antwort gefunden haben. Wir werden zu den zusätzlichen 62 Millionen Euro aus dem ersten Entwurf noch einmal mehr als 18 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Wir erhöhen die Personalquote um zehn Prozent bei den Zwei- bis Sechsjährigen, stärken die Kita-Teams, entlasten die Träger, betonen die Rolle der Eltern und sorgen für eine gute frühkindliche Bildung unserer Jüngsten. Davon profitieren alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Neben den 80 Millionen Euro, die den Kitas im Land zusätzlich zugutekommen, kündigte die Bildungsministerin ein Sonderprogramm für die Ausstattung von Kita-Küchen an: „13,5 Millionen Euro stehen bereit, um die Kommunen beim Ausbau oder der Ausstattung von Kita-Küchen zügig und unbürokratisch zu unterstützen“, erklärte Hubig und betonte: „Insgesamt haben wir für das Kita-Zukunftsgesetz nochmal deutlich mehr Mittel zur Verfügung – das zeigt, dass es der gesamten Landesregierung ein wichtiges Anliegen ist. Heute können wir sehr stolz darauf sein, dass wir mit dem Kita-Zukunftsgesetz eines der modernsten Kita-Gesetze bundesweit vorlegen können.“

Das Kind steht im Mittelpunkt

„Wir wollen, dass unsere Kinder gut und fröhlich aufwachsen und dabei individuell gefördert werden können“, betonte die Bildungsministerin. Das Kita-Zukunftsgesetz schafft dafür die besten Voraussetzungen, vor allem aber bildet es die Lebenswirklichkeit unserer Familien ab. Der bisherige Rechtsanspruch wurde in vielen Fällen noch als ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag erfüllt, mit einer Pause in der Mittagszeit. „Diese Aufteilung ist nicht mehr zeitgemäß. In vielen Familien arbeiten beide Elternteile. Sie müssen ihre Kinder gut betreut wissen und brauchen dazu verlässliche Strukturen. Deshalb wollen wir, dass alle Kinder regelmäßig sieben Stunden am Stück betreut werden können und ein Mittagessen bekommen. Auch die Gebührenfreiheit weiten wir aus: Ab zwei Jahren sind künftig auch die Kinder in Krippen beitragsfrei“, erklärte Hubig. „Eltern kennen ihre Kinder am besten, deswegen weiten wir die Mitbestimmungsrechte aus. Dafür sieht das Gesetz neben den Elternausschüssen den neuen Kita-Beirat, bestehend aus Einrichtungsträger, Leitung der Einrichtung, Fachkräften und Eltern vor,“ so Hubig.

Mehr Qualität und mehr Personal für unsere Jüngsten

„Unsere Kitas leben von gut ausgebildeten und engagierten Erzieherinnen und Erziehern. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz entlasten wir sie bei der Bürokratie und geben ihnen mehr Zeit für die Kinder!“, so Hubig. „Das fängt damit an, dass künftig jede Einrichtung erstmals verbindlich garantierte Zeit für Leitung als auch Zeit für die Anleitung von Auszubildenden per Gesetz haben wird. Die Leitungszeit setzt sich dabei zusammen aus einem festen Sockel von fünf Stunden pro Einrichtung, dazu kommen noch einmal an der jeweiligen Platzzahl bemessene Zeitanteile.“

„Wir sind bundesweit das erste Land, das die besonderen Bedarfe von Kindertagesstätten anerkennt. Dort wo die Herausforderungen groß sind, kann eine Kita Mittel aus einem speziellen Sozialraumbudget erhalten. Dieses Budget wird durch das Kita-Zukunftsgesetz auf 50 Millionen Euro erhöht und mit 2,5 Prozent pro Jahr dynamisiert. Damit können Stellen für Kita-Sozialarbeit, Sprachförderung oder besondere Bedarfe finanziert werden. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Erzieherinnen und Erzieher durch hochwertige Beratungs- und Fortbildungsangebote“, sagte die Bildungsministerin.

„Gute Kitas brauchen gute Nachwuchsfachkräfte. Deshalb stärkt das Land bereits seit langem die Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung. In den vergangenen Jahren haben wir dafür die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik stark ausgebaut. Auch die Möglichkeit, sich berufsbegleitend zur Erzieherin, zum Erzieher ausbilden zu lassen, wird Rheinland-Pfalz künftig in der Fläche anbieten und ausbauen. Damit gibt es neben der Vollzeit- und der Teilzeitausbildung ein drittes Ausbildungsmodell, was den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers für weitere Zielgruppen attraktiv macht“, so die Ministerin.

Mehr Personal für unsere Kitas / Träger und Jugendämter werden entlastet

„Mit dem Kita-Zukunftsgesetz schaffen wir landesweit einheitliche Standards in der Personalbemessung unserer Kindertagesstätten. Wir lösen das bisher geltende komplexe Gruppensystem ab und ersetzen es durch ein unbürokratisches System, das sich an den Plätzen orientiert und das flächendeckend für gute Betreuung sorgen wird. Damit stärken wir insbesondere auch Kitas in ländlichen Regionen“, erklärte die Ministerin. Jede Kita erhält eine Sockelpersonalisierung, dazu kommen die Zeitkontingente für Leitung und Anleitung der Auszubildenden. Darüber hinaus erhalten die Träger zusätzliche Finanzmittel, wie das Sozialraumbudget. Ein webbasiertes System zur zeitnahen und einfachen Administration sorgt zusätzlich für weniger Bürokratie im Alltag – und zwar bei allen Beteiligten.

Die Jugendämter erhalten mehr Planungssicherheit, weil wir die sogenannte Toleranz-Regelung ausgeweitet haben. Das Land zahlt das Personal für 100 Prozent der Plätze mit, auch wenn 20 Prozent der Plätze unbelegt bleiben. Der Stichtag liegt dabei am Ende eines Kindergartenjahres. „Wenn die Jugendämter nach und nach mehr Erfahrung mit der neuen Planung haben, soll der Puffer für die Plätze der Über-Zweijährigen über sieben Jahre bis 2028 auf acht Prozent abgeschmolzen werden. Bei der Evaluierung des Gesetzes wird diese Regelung geprüft. Bei den Unter-Zweijährigen bleibt die Toleranz bei 20 Prozent“, so Hubig.

Freie Träger von Kindertagesstätten erhalten mit dem Kita-Zukunftsgesetz mehr Mittel für die Personalkostenerstattung und Qualitätsentwicklung ihrer Einrichtungen. Darüber hinaus wird es zwischen ihnen und den Jugendämtern verbindliche Rahmenvereinbarungen geben.

Fragen und Antworten zum Kita-Zukunftsgesetz

Umfassende Informationen zum Kita-Zukunftsgesetz sind auf den Seiten des Ministeriums zu finden unter www.zukunftsgesetz.rlp.de

Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz vom 09.04.2019

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