Brandenburg

Kita-Rechtsreform wird aufgrund fehlender Ressourcen ausgesetzt

Die geplante umfassende Kita-Rechtsreform zählt zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben der Landesregierung. Der Landkreistag hat in einem Schreiben zur Kita-Rechtsreform mitgeteilt, dass die für die Begleitung und Umsetzung dieser Reform notwendigen Ressourcen derzeit in den Landkreisen bzw. den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nicht zur Verfügung stehen.

13.04.2022

Hintergrund sind die Belastungen der Landkreise durch die Corona-Pandemie und aktuell durch die Folgen des Ukraine Kriegs.

Jugendministerin Britta Ernst: „Das MBJS muss diese Aussage zur Kenntnis nehmen. Wenn die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Prozess nicht weiter begleiten können, kann er so objektiv nicht fortgesetzt werden. Das MBJS wird daher die Arbeit am Gesetzentwurf aussetzen.“

Die Arbeiten in den Arbeitsgruppen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind beendet und im Ministerium war mit der Arbeit an dem Gesetz begonnen worden. Die Arbeit ist weit fortgeschritten. Im MBJS werden auf jeden Fall die erreichten Ergebnisse gesichert.

Hinweis: Folgende Änderungen des Kitagesetzes einschließlich der notwendigen Folgeregelungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) – Änderung des SGB VIII – werden davon unbehelligt auf den Weg gebracht:

  • Verbesserung der Personalbemessung Krippe und Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit (vorletztes und vorvorletztes Kita-Jahr).
  • SGB VIII-Änderung: Inklusion (§ 12 KitaG wg. § 22a Abs. 4 SGB VIII), Ombudsstellen (wg. § 9a SGB VIII), Betriebserlaubnisrecht (§§45 ff SGB VIII).

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS) vom 30.03.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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