Kindertagesbetreuung

Kita-Besuch in Hamburg wieder bis zum 14. Geburtstag möglich

Ab August sollen in Hamburg auch 12- und 13-jährige Kinder wieder eine Kita besuchen können, wenn ihre Eltern berufstätig sind. Das ist die aktuelle Planung des Senats und bedeutet die Rücknahme der seit Mitte letzten Jahres geltenden Regelung, die die öffentliche Förderung auf den 12. Geburtstag beziehungsweise den Abschluss der sechsten Klasse beschränkte.

07.04.2011

Damit Kinder, die momentan im Hort betreut werden, aber in Kürze 13 Jahre alt werden oder von der 6. in die 7. Klasse wechseln, nun nicht für kurze Zeit die Kita verlassen müssen, soll die Hortbetreuung ab sofort wieder bis zum 14. Geburtstag bewilligt werden.

„Dadurch wird im Sinne der Kinder gehandelt, denn ihre Betreuungs- und Bildungskontinuität bleibt erhalten. Irritationen bei den Kita-Trägern werden vermieden und für die Eltern ist es ein deutliches Signal für eine verlässliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Sozialsenator Detlef Scheele.

Der neue Senat kehrt damit zu einer bewährten Regelung zurück, die einen bundesweit üblichen Maßstab zur Altersabgrenzung darstellt und in Hamburg bis Mitte letzten Jahres durchgehend eine feste Orientierungsgröße darstellte.

Der offiziellen Wiedereinführung des Rechtsanspruches auf Hortbetreuung bis 14 Jahre zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum August muss die Bürgerschaft noch zustimmen. Die Übergangsregelung gilt auf Antrag der Eltern ab sofort, aber nicht für zurückliegende Monate. Sie bezieht auch diejenigen Kinder mit ein, die durch die Verkürzung des Rechtsanspruches den Hort in den vergangenen Monaten verlassen mussten, und solche Kinder, die unter die künftig anspruchsberechtigen fallen und neu in einen Hort aufgenommen werden sollen.

Mehr Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung gibt es im Internet: <link http: www.hamburg.de kita _blank external-link-new-window>www.hamburg.de/kita

Herausgeber: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg - Landesjugendamt

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