Kindertagesbetreuung
Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz: Geändertes Kita-Gesetz in Kraft
Tagespflegepersonen können mit Inkrafttreten des geänderten rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes unter flexibleren Rahmenbedingungen Kinder betreuen.
02.07.2013
Mit Inkrafttreten des geänderten rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes darf Kindertagespflege jetzt nicht nur in der Wohnung der Tagesmutter (beziehungsweise des Tagesvaters) oder in den Räumen der Familie des betreuten Kindes durchgeführt werden, sondern auch in anderen geeigneten Räumen. Dies gilt allerdings nicht in Kitas.
„Ich bin sehr froh, dass diese Gesetzesänderung jetzt endlich in Kraft getreten ist, stärkt sie doch die Kindertagespflege ganz erheblich. Denn jetzt ist es auch beispielsweise Unternehmen möglich, eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anzustellen und Kinderbetreuung vor Ort in der Firma anzubieten. Damit profiliert sich der Betrieb als familienfreundlich und die Angestellten bekommen ein tolles Angebot für ihre Kinder. Außerdem bedeutet eine Festanstellung für die Tagespflegeperson ein Plus an sozialer Sicherheit. Davon erhoffe ich mir, eine noch größere Attraktivität dieser Tätigkeit“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt.
Die Ministerin verweist noch einmal auf die Stärken der Kindertagespflege, die als sehr familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform gerade von Eltern noch sehr kleiner Kinder oft als optimal empfunden werde. „Die Kindertagespflege ist neben der Kita das zweite Standbein der Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz. Beide Alternativen haben ihre ganz spezifischen Vorteile, so dass wir damit die Bedürfnisse der Eltern im Land gut abdecken können.“
Der am 1. August in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige kann von der Kommune durch das Angebot eines Kindertagespflege- oder eines Kitaplatzes erfüllt werden.
Ein Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums bietet zudem die Möglichkeit, dass ein Unternehmen, das eine Tagespflegeperson für mindestens zwei Jahre festanstellt, bis zur Hälfte der anfallenden Personalkosten für das erste Jahr erhalten kann. Der Antrag muss bis 30. November gestellt sein.
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 01.07.2013
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Monographie / Buch
Studie „Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Bestand, Lücken, Gewinnung, Bedarfe in NRW“ veröffentlicht
-
Webangebot / -portal
PECE - Positive Erziehung, chancenreiche Entwicklung
-
Monographie / Buch
Frau Frühling hat 30 Kinder
-
Expertise / Gutachten
Wie gelingen Weiterbildungen für Kita-Fachkräfte zum Ansatz „Bildung für nachhaltige Entwicklung“?
-
Broschüre
Keine Kita für arme Kinder? Viele Kinder, die in Armut aufwachsen, haben schlechte Chancen auf einen Kitaplatz
Projekte zum Thema
-
Triple P Deutschland
ERASMUS+ PECE
-
Stiftung Kinder forschen
KiQ – gemeinsam für Kita-Qualität: Wenn Entdecken und Forschen zum Alltag werden
-
Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung in Kitas
Gute und gesunde Kita für alle! Kita-Qualität durch Gesundheitsförderung stärken
-
Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher
-
Evangelisches Sozialwerk Dormagen
Kunterbunt-TV Dormagen
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Step Kids KiTas gGmbH
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Berliner Institut für Frühpädagogik e.V.
-
Verband / Interessenvertretung
Kindermitte e.V. - Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
ASB Regionalverband Mittel-Brandenburg e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Stiftung SLW Altötting