Kindertagesbetreuung

Kindertagespflege 2011: Zahl der betreuten Kinder steigt um 10,5 Prozent

Die Zahl der Kinder, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden, hat weiter zugenommen. Der Anstieg fiel jedoch etwas geringer aus als im Vorjahr. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder trat in diesem Zusammenhang für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Tagespflegepersonen ein.

27.10.2011

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben zum Stichtag 1. März 2011 bundesweit die Eltern von 124.000 Kindern das Angebot der öffentlich geförderten Kindertagespflege als Ergänzung zur eigenen Kindererziehung und -betreuung in Anspruch genommen. Dies entspricht einem Anstieg von 10,5 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Stichtag 1. März 2010 waren es 112.000 Kinder (+ 13,5 % gegenüber 2009).

Der Großteil der Kinder in Kindertagespflege ist jünger als drei Jahre. Im März 2011 waren insgesamt rund 80.000 der insgesamt 124.000 Kinder in Tagespflege unter Dreijährige (64 %). Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8.000 beziehungsweise 11 % erhöht. Bundesweit wurden damit 3,9 % aller Kinder dieser Altersgruppe von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Zwischen März 2009 und März 2010 lag der Zuwachs bei 11.000 (+ 18 %), die Besuchsquote betrug im März 2010 noch 3,5 %.

In der Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen spielt die Kindertagespflege eine deutlich geringere Rolle. Insgesamt nutzen die Eltern von insgesamt fast 22.000 Kindern dieser Altersgruppe im März 2011 ein entsprechendes Angebot. Die Besuchsquote lag hier bei lediglich 1,1 % (2010: 0,9 %).

Betreut wurden die insgesamt 124 000 Kinder von rund 42.800 Tagesmüttern oder Tagesvätern, das waren 2 000 mehr als im Vorjahr (+ 5 %). Durchschnittlich werden damit 2,9 Kinder von einer Person betreut. Im März 2010 waren es durchschnittlich 2,7 Kinder.

"Flexibel, persönlich und familiennah - diese Merkmale machen die Kindertagespflege für Eltern besonders attraktiv", sagte Bundesfamilienministerin Schröder heute in Berlin. "Das Potential der Kindertagespflege liegt gerade für Kinder unter drei Jahren vorrangig in der familienähnlichen, intensiven und individuellen Betreuung der Kinder. Das entspricht den Vorstellungen vieler Eltern, die sich für ihre Kinder eine Betreuung in einer kleinen, übersichtlichen Kindergruppe wünschen." Der aktuelle zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes zeigt: 37 Prozent der westdeutschen und 34 Prozent der ostdeutschen Eltern, die einen Betreuungswunsch äußern, sehen die Kindertagespflege als gleichrangige Betreuungsoption zur Betreuung in Einrichtungen.

"Qualität gibt es nicht zum Nulltarif", so Bundesfamilienministerin Schröder. "Wenn wir von Tagesmüttern und Tagesvätern eine hohe Betreuungsqualität fordern, muss sich das auch in der Bezahlung und den rechtlichen Rahmenbedingungen niederschlagen. Ich habe deshalb im vergangenen Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe initiiert, um die rechtliche und finanzielle Situation der Tagespflegepersonen zu verbessern." Begleitet wird diese Arbeit durch eine kostenlose Online-Beratung, auf die jede Tagesmutter und jeder Tagesvater zugreifen kann (www.fruehe-chancen.de).

Die Mehrheit der Tagespflegepersonen bezieht maximal 1.000 Euro netto im Monat aus der Kindertagespflege, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit. Fast ein Drittel aller Befragten liegt unter 365 Euro. Nur 18 Prozent verdienen mehr als 1.000 Euro im Monat. Das Durchschnittseinkommen beträgt knapp 600 Euro monatlich. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass durch die Übernahme einer Kindertagespflegen-Tätigkeit eine Existenzsicherung ohne zusätzliche Einkommensquellen oder Vergünstigungen kaum möglich ist.

Die Bundesregierung beteiligt sich am Ausbau der Kindertagespflege mit dem gleichnamigen "Aktionsprogramm Kindertagespflege", in dessen Rahmen rund 160 Standorte dabei unterstützt werden mehr Personal zu gewinnen, die Qualität der Betreuung zu steigern und das Berufsbild der Tagesmutter aufzuwerten. Neben der schon bisher förderfähigen Mindestqualifizierung im Umfang von 160 Stunden und der damit verbundenen Fort- und Weiterbildung zu einzelnen Themenbereichen wird seit August 2011 auch die berufliche Weiterbildung unterstützt.

Wer sich an einer staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin bzw. Erzieher oder in einer Berufsfachschule in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen und zugleich weiter Kinder betreuen möchte, der kann einen Weiterbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro beantragen. Fällt ein Schulgeld an, so kann dies ebenso zum Teil erstattet werden.

Quellen: Statistisches Bundesamt / Bundesministerium für Familie, Senoiren, Frauen und Jugend

Back to Top