Kindertagesbetreuung

KiFöG-Novelle soll Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt verbessern

Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt für diese Legislatur vereinbarte Rückkehr zum Ganztagsanspruch auf Kinderbetreuung für alle Kinder unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern kann im Sommer 2013 realisiert werden.

12.10.2011

Sozialminister Norbert Bischoff legte am Dienstag im Kabinett ein entsprechendes Grundsatzpapier zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vor. Demnach sollen auch wieder Kinder, deren Eltern erwerbslos sind, das komplette Angebot der frühkindlichen Förderung uneingeschränkt wahrnehmen können. Zugleich strebt der Minister entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Abfederung von Elternbeiträgen für Mehrkindfamilien an.

Minister Bischoff sagte gestern: „Wir halten Wort. Erstmals in der 20jährigen Geschichte der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt werden wir das Gesetz mit dem Ziel einer echten Verbesserung für Kinder, Eltern und Erzieher verändern. Dafür nehmen wir auch deutlich mehr Geld in die Hand.“

Neben den Verbesserungen für Kinder und Eltern sieht das Konzept auch bessere Rahmenbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher vor, was der Qualität der frühkindlichen Bildung dient. Die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit in den Einrichtungen, also für die Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche oder die Leitungstätigkeit, sollen aufgestockt werden. Vorgesehen sind je Erzieherinnenvollzeitstelle ab Mitte 2013 drei Stunden pro Woche. Der Wert soll in zwei Schritten auf sechs Wochenstunden anwachsen.

Bischoff: „Richtig ist, dass wir uns eine durchgängige Verbesserung des Betreuungsschlüssels – also der Vorgabe, wie viele Erzieherinnen entsprechend der Kinderzahl mindestens zum Einsatz kommen müssen – nicht leisten können. Richtig ist aber auch, dass der Plan, pro Erzieherinnenstelle zunächst drei Stunden in der Woche und ab 2017 dann sechs Stunden pro Woche drauf zu geben, eine echte Verbesserung darstellt. Aktuell finanziert das Land zusätzliche Erzieherinnenzeit vor allem für die Sprachstandsfeststellung sowie für die Vor- und Nachbereitung. Nimmt man die Anzahl der Erzieher als Berechnungsgröße, so ist das aktuell etwa eine halbe Stunde je Vollzeitstelle. Ein Aufstocken auf drei Stunden pro Erzieherinnenstelle bedeutet also eine Versechsfachung des Wertes. Sechs Stunden pro Woche sind das Zwölffache gegenüber dem aktuellen Wert. Das ist doch nicht nur mehr als nichts. Das ist richtig gut.“

Die von Bischoff vorgelegten Eckpunkte für eine KiFöG-Novelle werden bei zunächst steigenden Kinderzahlen jährliche Mehrkosten für das Land von rund 30 Millionen Euro bis zu gut 40 Millionen Euro in der Spitze im Jahr 2017 verursachen. Nach 2017 gehen die Werte dann wieder zurück, da weniger Kinder betreut werden. Fachleute prognostizieren für Sachsen-Anhalt bis 2025 ein deutliches Minus bei den Geburtenzahlen. Werden aktuell etwa 17.000 Kinder im Jahr geboren, werden es im Jahr 2025 nur noch rund 9.000 sein.

Bischoff erklärte: „Alle Mehrkosten infolge von inhaltlichen Verbesserungen trägt natürlich allein das Land, werden also nicht an Kommunen und Träger weitergegeben.“ So werden für die Geschwisterkindregelung bei der Beitragsermäßigung von Mehrkindfamilien rund 4,2 Millionen Euro anfallen. Der zusätzliche Personalbedarf in den Einrichtungen wegen der Ausweitung des Ganztagsanspruchs sowie der verbesserten Vor- und Nachbereitung wird für ein komplettes Jahr mit 36 Millionen bis 53 Millionen Euro (im Jahr 2017) angegeben.

Den Mehrkosten stehen Entlastungen durch eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes gegenüber. Des Weiteren setzt Bischoff auf eine zumindest teilweise Neuorganisation des Frühhortes unter Nutzung freier Personalkapazitäten im Schulbereich. Je nach der Größenordnung der nutzbaren Kapazitäten für den Frühhort könnten zehn bis 14 Millionen Euro pro Jahr gespart werden.

Bischoff: „Hier geht es nicht um eine Verschiebung nach dem Motto ‚linke Tasche, rechte Tasche’. Gemeinsam mit dem Kultusminister prüfe ich, in welcher Dimension es aktuell freie Kapazitäten bei den pädagogischen Mitarbeitern in den Schulen gibt und geben kann.“  Zugleich betonte Bischoff, dass er unabhängig von der aktuellen Diskussion eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte für notwendig erachtet zu den Schnittstellen von frühkindlicher Bildung nach dem Kinderbetreuungsgesetz und der Schulbildung.

Für die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung schlägt Bischoff ein transparentes System vor, das den Landeszuschuss sehr konkret an die vor Ort tatsächlich anfallenden Personalkosten knüpft. Demnach übernimmt das Land einen festgeschriebenen Anteil der Gesamtpersonalkosten, die sich aus den tatsächlichen Betreuungszeiten und den Anteilen für die mittelbare pädagogische Arbeit ergeben. Bischoff: „So erreichen wir Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit.“

Die Befassung des Kabinetts mit den Grundzügen der künftigen Kinderbetreuung ist eine Zwischenbilanz nach einem sehr vielschichtigen, mehrmonatigen Diskussionsprozess. Unter anderem hatte der Minister im Juni und Juli mit mehr als 1.000 Bürgerinnen und Bürgern in Dialog-Veranstaltungen zur Zukunft der Kinderbetreuung debattiert. Des Weiteren gab es mehrfach Fachexpertenrunden mit Verantwortlichen von freien Trägern, aus der kommunalen Familie sowie mit allen im Landtag vertretenen Parteien und Elternvertretern. Nunmehr beginnt die Arbeit an einem Gesetzentwurf. Dieser könnte im Februar oder März 2012 den Landtag erreichen. Eine Umsetzung ab 1. August 2013 ist daher realistisch.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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