Kindertagesbetreuung

KiföG-Änderung in M-V: Entlastung für Familien mit mehreren Kindern

In Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 1. Januar 2019 Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung beitragsfrei werden. „Das ist ein großer Schritt zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserem Land“, betont Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich der Anhörung zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V).

19.10.2018

„Wir entlasten damit die Familien, die heute besonders hohe Elternbeiträge zahlen, weil sie zwei oder mehr Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege haben von Kosten in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Gerade diesen jungen Müttern und Vätern in unserem Land gönne ich diese Entlastung von Herzen“, so Drese.

Auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit

Von der Geschwisterkindentlastung 2019 und der geplanten kompletten Beitragsfreiheit ab 2020, die nochmals rund 70 Millionen Euro kosten wird, profitieren Eltern mit geringem Einkommen überproportional. Denn Studien haben gezeigt, dass Eltern in Mecklenburg-Vorpommern bis zu einem Viertel ihres Einkommens für Kita-Beiträge aufbringen müssen. Hauptgrund dafür sind die im Bundesvergleich niedrigeren Löhne und Gehälter. Drese: „Unser Stufenplan zur Kita-Beitragsfreiheit ist deshalb sozialpolitisch richtig und für die frühkindliche Bildung sowie die Chancengerechtigkeit von Anfang an sinnvoll.“

Ministerin Drese weist zudem darauf hin, dass im Gesetzentwurf der Grundsatz „einmal beitragsfrei - immer beitragsfrei“ festgeschrieben wird. Diese Regelung bedeutet, dass im Falle eines Ausscheidens des ältesten Kindes aus der Kindertagesförderung im Sommer 2019 das nachrückende Kind nicht wieder beitragspflichtig wird.

Verbesserung des Personalschlüssels in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Diskussion um eine Verbesserung der Betreuungsqualität sagt Drese: „Auch dieser Aufgabe stellen wir uns. Selbst die jüngste Bertelsmann-Kitastudie hat ausdrücklich konstatiert, dass sich die Qualität im Kindergartenbereich in Mecklenburg-Vorpommern gemessen am Personalschlüssel bundesweit in den letzten Jahren mit am stärksten verbessert hat.“

Drese: „Darüber hinaus setzen wir unsere Qualitätsförderung und die gezielte Entwicklungsförderung von Kindern fort. Hier geht es etwa um die zusätzliche Förderung von Kindern unter drei Jahren, die Förderung der Weiterbildung der Kindertagespflegepersonen, zusätzliche Mittel für Kitas in sozialen Problemlagen und für Verpflegung bedürftiger Kinder und die Fach- und Praxisberatung.“

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 17.10.2018

Redaktion: Kerstin Boller

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