Kindertagesbetreuung

Jugendministerin Münch weist Kritik der Bundesfamilienministerin strikt zurück

"Der Bund muss seine Hausaufgaben machen und die Mittel unbürokratisch zur Verfügung stellen, damit der Kita-Ausbau schnell weitergehen kann," so die Jugendministerin Martina Münch zur Kritik der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

17.10.2012

An die Adresse der FDP gerichtet sagt Münch, dass diese offenbar die Übersicht verloren hat, worum es bei der Diskussion zwischen dem Bund und allen Bundesländern für den weiteren Kita-Ausbau geht. "Die Weigerung Brandenburgs zur Annahme der Bundesgelder für den Kita-Ausbau ist keine Parteitaktik. Die Mehrzahl der Bundesländer hat sich darauf verständigt, die Bundesmittel unter den gegebenen Umständen nicht zu akzeptieren – übrigens auch CDU-regierte Länder", macht Jugendministerin Münch klar. "Ich will – wie alle meine Länderkollegen – einen raschen Ausbau der Kinderbetreuung. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn die Länder über die nötige zeitliche Flexibilität beim Einsatz der Mittel verfügen und der administrative Aufwand zur Abwicklung der Finanzhilfen so weit wie möglich begrenzt wird – und nicht ausgeweitet, wie der Bund das wünscht. Gänzlich inakzeptabel ist die Forderung des Bundes, dass die kommunalen und freien Kita-Träger künftig eine Eigenleistung in Höhe von 46 Prozent statt wie bisher 10 Prozent erbringen sollen. Damit werden insbesondere finanzschwache Träger und Kommunen ausgegrenzt – das werde ich nicht hinnehmen. Die Mehrzahl der Länder ist sich einig, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dringend überarbeitet werden muss."

Hintergrundinformationen

Der Bund will den bundesweiten Kita-Ausbau ab 2013 mit weiteren rund 580 Millionen Euro unterstützen, darunter 15,4 Millionen Euro für das Land Brandenburg – allerdings zu deutlich bürokratischeren und unattraktiveren Bedingungen als bisher. Bund, Länder und Kommunen hatten sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Ab August 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder bundesweit einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung erhalten. Das Land Brandenburg ist auf den steigenden Betreuungsbedarf gut vorbereitet: Hier gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht zu Hause erziehen können. Damit gehört das Land Brandenburg bundesweit zu den Vorreitern. Mehr als 30.000 Brandenburger Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege – das sind inzwischen deutlich mehr als 50 Prozent der Unter-Dreijährigen im Land Brandenburg.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 17.10.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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