Kindertagesbetreuung

Jugend- und Bildungsministerin Münch präsentiert Kita-Bilanz für das Land Brandenburg

Jugend- und Bildungsministerin Martina Münch hat zehn Wochen vor dem Start des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Betreuung für alle Kinder ab einem Jahr einen Überblick über die Kita-Situation im Land Brandenburg, eine Bilanz zur Kita-Qualität und die Übergangsregelung zu Schulfahrten präsentiert.

08.05.2013

"Ich gehe davon aus, dass im Land Brandenburg jedes Kind ab einem Jahr ab August einen Betreuungsplatz in einer der rund 1.800 Kitas oder bei einer der 1.270 Tagesmütter haben wird," so Münch. "Wir sind gut aufgestellt, weil im Land Brandenburg bereits seit langem ein Rechtsanspruch auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren besteht, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind oder anderweitig an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Fast 80 Prozent aller zweijährigen Kinder besuchen bereits jetzt eine Kindertagesbetreuung, bei den Einjährigen sind es 60 Prozent das sind bundesweit Spitzenwerte.

Außerdem gibt es ausreichend Kita-Erzieherinnen und Erzieher, Ausbildung und Qualifizierung wurden deutlich ausgebaut und Seiteneinstiege ermöglicht.

  • Die Ausbildungskapazitäten der Fachschulen wurde deutlich gesteigert: von 721 Erzieher-Fachschülerinnen im Schuljahr 2002/03 auf 4.367 im Schuljahr 2011/12 Tendenz weiter steigend.
  • Innovative Ausbildungsmodelle ermöglichen berufserfahrenen Menschen (vermehrt Männern) den qualifizierten Zugang als Erzieher in Kitas.
  • 160 Frauen und Männer haben bereits die zweijährige tätigkeitsbegleitende Ausbildung "Profis für die Praxis absolviert, weitere 80 Frauen und Männer befinden sich gegenwärtig in der Qualifizierung.
  • Mehr als 1.500 zusätzliche Fachkräfte wurden seit 2010 durch den qualitativ gesicherten Seiteneinstieg als Erzieherinnen in Kitas gewonnen.
  • Rund 155 Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren derzeit die dreijährige Fachhochschulausbildung "Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit" an der Fachhochschule Potsdam.

Zur weiteren Erhöhung der Qualität werden die Kitas als Orte der Ausbildung gestärkt, die Qualifikation künftiger Erzieherinnen und Erzieher wird weiter verbessert.

  • Jährlich stehen 750.000 Euro zur Verfügung, um die Entwicklung guter Praxisstellen zu Konsultationskitas mit dem Schwerpunkt Fachkräftequalifizierung zu fördern.
  • Weitere 1,5 Millionen Euro unterstützen die Kindertagesstätten insbesondere bei der Qualifizierung der Seiteneinsteiger.
  • Zusätzlich stehen externe Berater wie Supervisoren und Coaches zur Verfügung, die von den Trägern, den Fachkräften, den Anzuleitenden oder auch von den Fachschulen abgerufen werden können.

Das Landeskonzept zur Sprachförderung in den Kitas zeigt erste deutliche Erfolge: Der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf ist von 19,7 Prozent im Jahr 2010 auf mittlerweile rund 16 Prozent in diesem Jahr gesunken.

  • Die "Meilensteine der Sprachentwicklung" ermöglichen die Sprachentwicklung von Kindern ab dem zweiten und bis zum fünften Lebensjahr genauer zu beobachten und zielgerichtet zu fördern.
  • Qualifizierte Fachkräfte stehen in allen Kitas für die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung mit Kindern im Vorschulalter zur Verfügung. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und bei Bedarf an der Sprachförderung für alle künftigen Erstklässler ist seit dem Schuljahr 2009/10 verbindlich.
  • Für das Landesprogramm "Sprachberatung im Setting Kita" stehen rund 1,4 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
  • 3,1 Millionen Euro pro Jahr stehen zur Verfügung, um die Sprachförderung auch außerhalb der speziellen Sprachförderkurse durch besondere Angebote im Alltag der Kindertagesstätte umzusetzen.

Ministerin Münch präsentierte zudem die Übergangsregelung für Schulfahrten.

  • Die Schulen können ihre Planungen für Klassen- und Schulfahrten im kommenden Schuljahr wieder aufnehmen. Für alle Klassen- und Schulfahrten, die bereits geplant sind oder zu regelmäßigen Planungen der Schulen gehören, wird es eine Genehmigung geben.
  • Lehrerinnen und Lehrer können grundsätzlich für genehmigte Klassen- und Schulfahrten die Erstattung der Reisekosten beantragen.
  • Im Herbst 2013 wird eine geänderte Rechtsgrundlage für Schulfahrten vorliegen, die ab Schuljahr 2014/15 gelten wird. Die Schulen werden dann über ein eigenes Budget für Schulfahrten verfügen und maßgeblich selber entscheiden können, welche Fahrten sie unternehmen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 08.05.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top