Kindertagesbetreuung

Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze in Bayern gestartet

Eine neues Investitionsprogramm der Bayrischen Landesregierung unterstützt Gemeinden beim Ausbau von Kita-Plätzen. Anträge können bis zum 31. August 2019 bei den zuständigen Regierungen gestellt werden. In der Gemeinde Oberkotzau im Landkreis Hof wurden durch das Programm bereits 12 neue Betreuungsplätze geschaffen.

10.10.2017

Der Freistaat Bayern startet ein Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze. Die Gemeinden erhalten aus Mitteln des Bundes einen Aufschlag von bis zu 35 Prozent auf die reguläre Förderung. Jetzt profitiert davon der Landkreis Hof: „Ich freue mich sehr, dass in der Kinderkrippe 'Jutta-Gottlieb-Haus in Oberkotzau 12 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstehen. Der Freistaat unterstützt die Kommune dabei mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 254.000 Euro“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller.

Inklusive Einrichtungen ausbauen

Zu dem Investitionsprogramm erklärte die Ministerin: „Das Programm kommt zur rechten Zeit: die Geburtenzahlen steigen. Wir wollen aber auch inklusive Einrichtungen ausbauen und dem Betreuungsbedarf von Flüchtlingskindern gerecht werden. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, mit denen wir die reguläre staatliche Förderung erheblich verstärken können.“ So erhalten Kommunen künftig durchschnittlich 85 Prozent statt der regulären 50 Prozent ihrer förderfähigen Investitionskosten erstattet.

Maßgeschneiderte Kinderbetreuung in allen Teilen Bayerns

Seit 2008 sind rund 80.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Insgesamt standen dafür 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit Blick in die Zukunft verdeutlichte Müller: „Wir wollen eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung in allen Teilen Bayerns und höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Das vierte Investitionsprogramm ist ein Baustein dazu.“ Anträge können bis zum 31. August 2019 bei den zuständigen Regierungen gestellt werden.

Quelle: Bayerisches Sozialministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.10.2017

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