Kindertagesbetreuung
Investionen in frühkindliche Bildung: Das Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sollen 62 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für frühkindliche Bildung investiert werden. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte bei der Vorstellung des Referentenentwurfs für ein Kita-Zukunftsgesetz, dass weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Kinder, Zeit für die Ausbildung des pädagogischen Nachwuchses und Entlastung bei Leitungsaufgaben im neuen Gesetz Berücksichtigung finden sollen. Zudem sichert sie eine Beitragsfreiheit für alle Kinder ab zwei Jahren zu.
25.06.2018
„Bei der frühkindlichen Bildung ist Rheinland-Pfalz bundesweit Vorbild und Vorreiter. Damit das so bleibt, ist es Zeit für eine grundlegende Überarbeitung des rechtlichen Rahmens. Wir bringen deshalb ein Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz auf den Weg“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei der Vorstellung des Referentenentwurfs am 19. Juni. „Wenn wir unsere Kitas stärken, stärken wir unsere Zukunft. Und immer stehen die Kinder im Mittelpunkt. Unsere Jüngsten sollen unter bester Betreuung spielen, lernen, sich bewegen und individuelle Förderung erfahren. Dazu stärken wir die Kita-Teams, entlasten die Träger und betonen die Rolle der Eltern. Die Beitragsfreiheit bleibt dabei selbstverständlich Grundprinzip“, so Hubig.
Jedes Jahr 62 Millionen Euro zusätzlich für die frühkindliche Bildung weist der Referentenentwurf aus dem Ministerium für Bildung aus – gut investiertes Geld in die Zukunft unserer Kinder.
Die Eltern im Blick
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit verbessern wir, indem wir den Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Betreuungszeit von sieben Stunden am Stück zusammenfassen. Bei der Gebührenfreiheit sind wir bundesweit an der Spitze und werden noch besser: Ab zwei sind künftig alle Kinder in Kindertageseinrichtungen beitragsfrei. Damit entlasten wir Familien in Rheinland-Pfalz erheblich und schaffen Chancen für mehr soziale Gerechtigkeit“, betont Hubig.
Neben dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit einer Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden soll jede Kita zukünftig ein Mittagessen anbieten. Der bisherige Rechtsanspruch, der sich auf ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag mit einer Pause in der Mittagszeit bezog, wird reformiert, weil er nicht mehr den Lebensverhältnissen heutiger Familien entspricht.
„Wichtig ist uns auch, dass die Elternrechte und Mitbestimmungsprozesse im Gesetz verbindlich festgelegt werden. Aus diesem Grund wertet der Gesetzentwurf die Verantwortungsgemeinschaft aus Einrichtungsträger, Leitung der Einrichtung, Fachkräften und Eltern durch einen Kita-Beirat auf. Bei der Arbeit des Beirats ist auch der Perspektive der Kinder Raum zu geben“, so die Bildungsministerin abschließend.
Kita-Teams stärken
„Die Rolle der Erzieherin, des Erziehers ist von hervorgehobener Bedeutung. Sie sind sowohl Ansprechpartnerinnen und -partner der Eltern und vor allem erster Bezugspunkt für die Kinder. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz werden wir diesen vielfältigen Ansprüchen noch besser gerecht. Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Kinder, Zeit für die Ausbildung des pädagogischen Nachwuchses und Entlastung bei Leitungsaufgaben. Wir setzen auf die Stärken multiprofessioneller Teams. Dafür stellen wir sicher, dass Erzieherinnen und Erzieher durch zusätzliches Personal – beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter – unterstützt werden. Alle Erzieherinnen und Erzieher erhalten außerdem Zugang zu hochwertigen Beratungsangeboten und Fortbildungen“, so die Bildungsministerin.
Mit der Novellierung des Kita-Gesetzes ist erstmals eine gesetzliche Regelung der Zeiten für Leitungsaufgaben vorgesehen. Auf Einrichtungsebene werden Leitungsdeputate definiert: Künftig soll es einen festen Sockelbetrag pro Einrichtung und zusätzlich Zeitanteile für Leitung geben, die an der jeweiligen Platzzahl bemessen werden. Bis zu 20 Prozent der so definierten Leitungsdeputate können dann auch durch Verwaltungsmitarbeitende für die Kita belegt werden.
Eine qualifizierte Praxisanleitung mit festgelegten Stundenkontingenten stellt den Theorie-Praxis-Transfer für die Auszubildenden sicher. Außerdem soll jede Kita Zugang zu Fachberatung haben. Bei Fortbildungsangeboten soll das mit den Kita-Spitzen vereinbarte „Landes-Curriculum“ Grundlage sein.
Auch jenseits der Novellierung des Kita-Gesetzes stärkt Rheinland-Pfalz die Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung: Um dem hohen Bedarf an pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Rechnung tragen zu können, wurden in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik stark ausgebaut. Von 4.019 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2012/2013 auf jetzt 5.467 Schülerinnen und Schüler.
„Diese positive Entwicklung ist auch dem Schulversuch ‚Berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern‘ zu verdanken, den wir in die Regelform überführen werden. Mit der Möglichkeit, neben der Berufstätigkeit in einer Kindertagesstätte oder einer Jugendhilfeeinrichtung die Ausbildung zur Erzieherin, zum Erzieher zu absolvieren, haben wir ergänzend zur Vollzeitausbildung und zur Teilzeitausbildung ein weiteres attraktives Ausbildungsmodell geschaffen“, so die Ministerin. „Durch die unterschiedlichen Ausbildungswege gelingt es, verschiedene Zielgruppen zu gewinnen. Mit 218 Schülerinnen und Schülern ist der Schulversuch im Jahr 2012 gestartet – im Schuljahr 2017/2018 besuchen den Bildungsgang schon 1.419 Schülerinnen und Schüler.“
Träger und Jugendämter werden entlastet
Zentral in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist es, die Bemessung des Personals in den Kitas landesweit zu vereinfachen und gerechter zu gestalten.
„Das bisherige, sehr komplexe Gruppensystem ist nicht mehr zeitgemäß. Wir haben deshalb ein modernes, unbürokratisches System entwickelt, das einfach ist und für flächendeckend gute Betreuung sorgt. Dabei gilt: Wir sichern den guten Personalstandard in der Fläche und tragen wo nötig zur Verbesserung bei“, betonte die Bildungsministerin.
Dem Anspruch „Weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie“ wird der Gesetzentwurf gegenüber den Trägern auch durch ein neues webbasiertes System gerecht, das eine zeitnahe und vereinfachte Administration der Abrechnung und Förderungen für alle Beteiligten ermöglichen soll.
Die Entlastung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt nicht nur indem bürokratische Hürden abgebaut werden, sondern auch dadurch dass zusätzliche Finanzmittel in erheblichem Umfang bereitgestellt werden. Mit dem neuen Sozialraumbudget kann besonderen Gegebenheiten vor Ort Rechnung getragen werden und zusätzlich in Kita-Sozialarbeit, Sprachförderung und Inklusion investiert werden. Das neue Entwicklungsbudget erlaubt es, hohe Personalstandards zu erhalten.
Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz vom 19.06.2018
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