Kindertagesbetreuung

Informationen zum eingeschränkten Kita-Regelbetrieb im Saarland

Bildungsstaatssekretär Jan Benedyczuk berichtete am 4. Juni dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtags zum Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb ab dem 8. Juni. Ab diesem Datum wird der reguläre KiTa-Besuch für die meisten Kinder wieder möglich sein. Die Abstimmung der konkreten Rahmenbedingungen mit dem Landesjugendamt, dem Gesundheitsministerium, den Jugendämtern und Kita-Trägern steht kurz vor dem Abschluss.

09.06.2020

„Als Land haben wir die Verpflichtung, das Recht auf Bildung für alle Kinder umzusetzen. Wir wollen den Kindern und Familien nicht länger zumuten, auf Kitas zu verzichten. Die Familien sind auf Betreuungsplätze angewiesen. Sie haben bereits viele Wochen der Mehrfachbelastung und viel Stress hinter sich. Eltern können mit Eintritt in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb ab dem 8. Juni den Anspruch auf Betreuung ihrer KiTa-Kinder wieder geltend machen. Dabei wird es wegen des Infektionsschutzes zunächst weiter Einschränkungen im Betrieb geben“, erklärt Staatssekretär Benedyczuk.

Eingeschränkter KiTa-Regelbetrieb in Einklang mit Infektionsschutz

Mit dem Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb wird für jedes Kind der Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in der KiTa umgesetzt, soweit es die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen, der mögliche Personaleinsatz und die Räumlichkeiten vor Ort zulassen. Bei Einschränkung des Rechtsanspruchs ist der Träger in der Nachweispflicht. Die Gründe für Einschränkungen müssen den Eltern transparent dargelegt werden.

Die Abstimmungen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien (MSGFF) und dem Landesjugendamt, den Jugendämtern als Trägern der örtlichen Jugendhilfe sowie den KiTa-Trägern stehen kurz vor dem Abschluss.

Benedyczuk betont: „Die komplexen Beratungen laufen sehr konstruktiv. Wir haben das Ziel, Familien und Kindern ein möglichst breites Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen und weiterhin den Schutz der Kinder, der Beschäftigten und ihrer Familien sicherzustellen. Deshalb haben wir auch Gespräche mit Praktikerinnen und Praktikern aus den KiTas und den Gewerkschaften geführt. Wir wissen, dass auch der Schritt in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Aber er ist jetzt notwendig.“

Grundsatz in der Kita: möglichst feste Gruppen

Eine wichtige Grundlage für die Wiederaufnahme des – eingeschränkten – Regelbetriebs ist die landesweite Rahmenbetriebserlaubnis des MSGFF in Ergänzung zu der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung vom 2. Juni. Um den Infektionsschutz sicherzustellen, hat das MSGFF zum 27. Mai in Zusammenarbeit mit dem MBK und mit Zustimmung aller sechs Gesundheitsämter im Saarland „Empfehlungen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen von der Notfallbetreuung bis zum eingeschränkten Regelbetrieb“ veröffentlicht. Ein wichtiges Element ist der Grundsatz, möglichst feste Gruppen zu bilden, um im Fall einer Corona-Infektion in der Einrichtung die Nachverfolgung der Infektionskette zu gewährleisten.

Mit der Erweiterung der KiTa-Notbetreuung zum 15. Mai um weitere anspruchsberechtigte Gruppen, vor allem die Gruppe der Vorschulkinder (rund 8.000 Kinder) und der Möglichkeit, die Gruppengröße von fünf auf bis zu zehn Kinder auszuweiten, sind die Betreuungskapazitäten bereits ausgebaut worden. Am 29. Mai waren 11.787 Kinder in der Notbetreuung. In der Abfrage vom 24. April waren es 2.776 Kinder.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland vom 04.06.2020

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