Kindertagesbetreuung
IAB zur Qualifizierung von ALG-II-Beziehern für die Kinderbetreuung: Potenzial nicht überschätzen
Um den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- bis Dreijährige erfüllen zu können, besteht derzeit ein hoher Bedarf an zusätzlichen Fachkräften. Bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern gibt es durchaus Potenzial, quantitativ ist die dafür geeignete Gruppe hier allerdings nicht allzu groß. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
07.05.2013
Prognosen rechnen mit einem Zusatzbedarf von bis zu 40.000 Vollzeitstellen in Kindertageseinrichtungen und 25.000 Tagespflegepersonen. Die Qualifizierung von interessierten Arbeitslosengeld-II-Beziehern kann nach Einschätzung der Arbeitsmarktforscher zur Deckung des Bedarfs beitragen, jedoch kämen angesichts der hohen Ansprüche im Berufsfeld nicht viele Alg-II-Bezieher sofort oder in relativ kurzer Zeit für eine entsprechende Tätigkeit in Betracht. Unter den Alg-II-Beziehern seien aber auch bereits ausgebildete Fachkräfte, die beispielsweise nach langen beruflichen Auszeiten wegen der Betreuung der eigenen Kinder noch nicht den Weg zurück in den Erzieherberuf gefunden haben.
Im Jahresdurchschnitt 2011 gab es rund 6.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II, die als Berufswunsch eine Tätigkeit in der Kinderbetreuung oder Kindertagespflege nannten und zugleich die formalen Voraussetzungen für den Beginn einer Erzieherausbildung hatten, also mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten. Damit werde deutlich, dass unter Berücksichtigung der formalen Voraussetzungen und der persönlichen Eignungseinschätzungen das im Bereich der Alg-II-Bezieher vorhandene Potenzial für dieses Berufsfeld deutlich begrenzter ist, als es zunächst erscheinen mag, erklären die Arbeitsmarktforscher.
Die ausführliche Analyse steht unter <link http: doku.iab.de kurzber kb0813.pdf>doku.iab.de/kurzber/2013/kb0813.pdf (PDF-Datei, 400 KB) zur Verfügung.
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 02.05.2013
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