Kindertagesbetreuung

Höchststand beim Kita-Ausbau: 790.000 Plätze deutschlandweit

Das zeigen die aktuellen Zahlen, die in der vierten Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt wurden. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2018 bundesweit 789.559 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Das waren 27.198 mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote stieg damit von 33,1 auf 33,6 Prozent.

03.09.2019

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 52.061 auf knapp 2,4 Millionen. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn des Berichtszeitraums im Jahr 2006 und entspricht einer Betreuungsquote von 93,3 Prozent.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Alle Kinder in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, eine gute Kindertagesbetreuung zu erleben. Dafür machen wir uns auch im Bund stark – das belegen die neuen Zahlen. Wir unterstützen mit unserem Investitionsprogramm den Ausbau von Plätzen, mit dem Gute-Kita-Gesetz die Bemühungen für eine bessere Qualität und mit unserer Fachkräfte-Offensive die verschiedenen Initiativen zur Gewinnung von mehr Fachkräften. Denn mehr Betreuungsplätze und bessere Qualität sind nur machbar, wenn wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher haben.“

Weiterhin hoher Betreuungsbedarf

Durch höhere Geburtenzahlen und den gesellschaftlichen Wandel besteht trotz des enormen Ausbaus immer noch eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. So wünschen sich 47,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 98,1 Prozent.

Um weitere Betreuungsplätze zu schaffen und dem steigenden Bedarf zu begegnen, investiert der Bund weiterhin kräftig in den Ausbau. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Zudem unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. So viel hat der Bund in so kurzer Zeit noch nie Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung investiert. Außerdem hat das Bundeskabinett im Rahmen der Beschlusslage zur Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse am 10. Juli 2019 entschieden, dass der Bund über 2022 hinaus seine Verantwortung bei der Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen wird.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Der Bund startet mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/2020 die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“. Ziel ist es, durch mehr vergütete Ausbildungsplätze zusätzlichen Nachwuchs zu gewinnen, die Praxisausbildung zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte zu schaffen. In diesen Tagen startet der erste Jahrgang mit 2.500 angehenden Erzieherinnen und Erzieher seine Ausbildung.

Weitere umfangreiche Informationen zur frühkindlichen Bildung und Erziehung finden sich unter www.fruehe-chancen.de. Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ (PDF 2,6 MB) steht ebenfalls dort zur Verfügung.

Informationen zur Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher finden sich beim Bundesfamilienministerium.

Kindertagesbetreuung Kompakt

„Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung, zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf auf und beleuchtet die Situation in den Ländern. Dabei werden die Altersgruppen der unter Dreijährigen sowie der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in den Blick genommen.

Die Datengrundlage bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem SGB VIII (KJH-Statistik) und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2018.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.08.2019

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