Kindertagesbetreuung
Hessische Landesregierung bestätigt Umsetzung der Mindestverordnung zur Verbesserung der Kindergartenbetreuung
„Die Hessische Landesregierung setzt die neue Mindestverordnung konsequent um und verbessert die Qualität in der Kinderbetreuung.“ Dies erklärten heute Finanzminister Karlheinz Weimar und Familienminister Jürgen Banzer in Wiesbaden.
20.04.2010
Wiesbaden. Alle hessischen Kommunen, die bis zum Stichtag 1. September 2009 noch nicht in zusätzliches Personal investiert haben, können dies jetzt tun“, so Banzer und Weimar. Das Land erstatte entsprechend den neuen Vorgaben die Kosten für die verbesserte Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen.
„Die Mindestverordnung ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität in den Kindergärten zu steigern. Das soll sich vor allem in einem Mehr an Zeit, das die Erzieherinnen und Erzieher für das einzelne Kind und dessen individuelle Förderung haben, niederschlagen“, so Familienminister Banzer.
Finanzminister Weimar ergänzte, dass das Land seine Kommunen nicht im Stich lasse und sich seiner Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung in der Kinderbetreuung nicht entziehe. Seit 1. September 2009 gilt die neue Mindestverordnung. Sie sieht die personelle Anhebung von 1,5 auf mindestens 1,75 Fachkräften in Kindergartengruppen vor. Nach dem Rücklauf der Fragebögen, die an die Kommunen zur Sicherung der Datenlage über den Personalbestand versandt wurden, kann zeitnah mit der Auszahlung begonnen werden. Allerdings sind nach Angaben des Finanzministers die Abrechnungsmodalitäten noch zu klären. Im laufenden Haushaltsjahr stehen für die Umsetzung der Mindestverordnung 30 Mio. Euro zur Verfügung.
Herausgeber: Ehemals: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
ik
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