Kindertagesbetreuung

Hessen stellt Konzept zu Kindergartenbeiträgen vor

In Hessen sind künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei. Bislang galt das lediglich für das dritte Jahr. Die neue Regelung gilt ab dem 1. August 2018 für eine Betreuungszeit von sechs Stunden täglich. Zusätzliche Mittel stelle die Landesregierung außerdem für die Verbesserung der Qualität der Kitas zur Verfügung.

07.09.2017

Diese Regelung gilt ab dem 1. August 2018 für die normalen Öffnungszeiten – für jeweils sechs Stunden am Tag. Das erklärten heute der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Sozialminister Stefan Grüttner in Wiesbaden.

Finanzielle Entlastung

„Wir schreiben in Hessen Familiensinn groß und unterstützen Familien mit ganzer Kraft. Deshalb haben wir immer zugesagt, dass eine weitere Unterstützung der Eltern bei den Beiträgen für die Kindergärten erfolgt, sobald dies bezahlbar und mit dem Haushalt vereinbar ist. Heute freuen wir uns, dass sich das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes auch für Hessens Eltern auszahlt und der reguläre Kindergartenbesuch in Zukunft beitragsfrei wird. Im Schnitt sparen Familien in den drei Jahren pro Kind rund 5.000 Euro. Das ist eine ebenso wichtige wie spürbare finanzielle Entlastung der Eltern“, sagte Volker Bouffier.

„Die Landesregierung hat das Thema der Beitragsfreistellung der Kindergartenjahre immer auf der Agenda behalten“, ergänzte Bouffier. Der Ministerpräsident hatte versprochen, die Eltern zu entlasten, wenn eine Änderung des Bund-Länder-Finanzausgleiches zugunsten Hessens in Kraft getreten ist. „Auch wenn Hessen durch den neuen Länderfinanzausgleich erst 2020 mehr Geld vom Bund erhält, ziehen wir die Regelung vor und ermöglichen ab dem kommenden Jahr beitragsfreie Kindergärten. Dies ist uns wichtig, und wir wollen uns das leisten.“

Kindergartenbesuch in Zukunft beitragsfrei

Bereits seit 2007 ist in Hessen das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei, und zwar fünf Stunden. Die Eltern zahlen nur für längere Betreuungszeiten. Ab August 2018 sind nach Vorstellung der Landesregierung sechs Stunden auch im ersten und zweiten Kindergartenjahr beitragsfrei. Für das dritte Jahr wird die Beitragsfreiheit von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet. „Das ist eine weitere wichtige Unterstützung für Familien“, sagte Al-Wazir. „Die Umstellung ist für die Eltern ganz einfach; die finanzielle Entlastung erfolgt automatisch.“

Zur Finanzierung stehen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 Mittel in Höhe von insgesamt 440 Millionen Euro bereit – 130 Millionen Euro für das Jahr 2018 und 310 Millionen für 2019.

Die Umsetzung der Beitragsfreiheit erfolgt nach der gleichen, bewährten Systematik wie beim bereits seit 2007 beitragsfreien dritten Kindergartenjahr (BAMBINI-Programm) vollständig über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Alle Kommunen nehmen am BAMBINI-Programm teil und setzen hessenweit für alle Eltern das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr um. „Das BAMBINI-Programm zeigt bereits, wie gut Land und Kommunen zugunsten der Familien bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Kinderbetreuung zusammenarbeiten“, sagte Ministerpräsident Bouffier. Für die zukünftig zusätzlich beitragsfreien ersten und zweiten Kindergartenjahre werden den Kommunen ebenfalls finanzielle Mittel über den KFA zur Verfügung gestellt; zudem beteiligt sich das Land jetzt zur Hälfte an dieser Finanzierung für alle drei Jahre und erhöht die Zahlungen des Landes in den KFA entsprechend. Städte und Gemeinden verwenden diese Mittel für die Beitragsfreistellung der Kinder, die in ihrem Gemeindegebiet betreut werden. Das Land stellt den Kommunen eine Pauschale pro Kind von rund 136 Euro im Monat zur Verfügung. Das ist der Mittelwert aus allen Kindergartenbeiträgen in Hessen.

Die Weichen sind weiterhin auf Qualität gestellt

Der Landesregierung ist jedoch nicht nur die Beitragsfreiheit wichtig. „Neben der Beitragsfreiheit nehmen wir daher auch die weitere Verbesserung der Qualität der Kitas in den Blick. Kinder sind Hessens Zukunft, die pädagogische Betreuung besonders der Jüngsten in der Gesellschaft ist der Hessischen Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen. In 2018 und 2019 stehen dafür insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von knapp 50 Millionen Euro bereit. Die Weichen stehen auf Qualität“, betonte Sozialminister Grüttner. Das sei für die für Kinderbetreuung zuständigen Kommunen eine wichtige Unterstützung. Mit einem Volumen von über 500 Millionen Euro in 2017 werden für die Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt. Zum Vergleich: 1999 wurden gerade einmal 65 Millionen Euro in diesem Bereich ausgegeben. Die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern sei eine „große Hilfestellung und trägt dem immer stärker werdenden Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung. Gleichzeitig stärken wir die Rolle der Kindergärten als wichtige Orte der frühkindlichen Bildung.“

„Mit der Neuregelung bekennen wir uns zur solidarischen Mitverantwortung für die kommunale Aufgabe der Kinderbetreuung und zeigen einmal mehr, dass Land und Kommunen auch in diesem Bereich Hand in Hand gehen“, so Ministerpräsident Bouffier. Abschließend betonten Bouffier, Al-Wazir und Grüttner, dass sie die Familien in Hessen „weiterhin, zuverlässig“ unterstützen werden und diese sich auf eine familienfreundliche Landesregierung verlassen können.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 24.08.2017

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