Kindertagesbetreuung

Hessen: Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm Kinderbetreuung vorgestellt

Kinderbetreuung ist eine wichtige kommunale Aufgabe. Mit dem Programm des Bundes zur Unterstützung der Kommunen bei Investitionen im Kita-Bereich flossen insgesamt 86 Millionen Euro nach Hessen. Da dieses Bundesprogramm nicht verlängert wird, hat die Hessische Landesregierung ein eigenes hessisches Investitionsprogramm Kinderbetreuung auf die Beine gestellt. Das Sozial- und Finanzministerium haben sich hierbei auf einen Verteilmechanismus der Fördermittel verständigt.

15.04.2020

Das Programm hat ein Volumen von 92 Mio. Euro und wird, wie Sozial- und Integrationsminister Kai Klose und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer im März mitteilten, ab dem Jahr 2021 um weitere 50 Millionen Euro aufgestockt. „Alle Kinder in Hessen sollen unter bestmöglichen Bedingungen aufwachsen können. Wir unterstützen die Kommunen deshalb auch weiterhin in ganz erheblichem Umfang bei ihrer wichtigen Aufgabe der Kinderbetreuung und stocken das Programm ab dem kommenden Jahr noch einmal um weitere 50 Millionen Euro auf“, erklärten die beiden Minister. 

Landesprogramm wird ab dem Jahr 2021 um weitere 50 Millionen Euro aufgestockt

Die ersten Bewilligungen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms erfolgen, sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist und die Anträge durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe neu eingereicht oder Altanträge bestätigt wurden.

Die einzelnen Jugendämter in Hessen erhalten im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms Kinderbetreuung Budgets. Unter Berücksichtigung der jeweils bereits erfolgten Förderung durch das Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 setzen sich diese Budgets aus einem Sockelbetrag in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jugendamt und der Anzahl der Kinder unter 6 Jahre im jeweiligen Jugendamtsbezirk zusammen.

Die zusätzlichen 50 Millionen Euro ab 2021 werden mit einem Sockelbetrag von 600.000 Euro und nach Anzahl der Kinder unter 6 Jahren auf die Jugendämter verteilt. „Die geplanten hessischen Investitionskostenzuschüsse übersteigen die des Bundes seit 2017 damit erheblich. So können die dringlichsten Bedarfe der Träger der Kitas unterstützend mitfinanziert werden“, freute sich Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Hessisches Investitionsprogramm Kinderbetreuung

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer sagte: „Mit dem neuen Investitionsprogramm zeigt das Land einmal mehr, wie sehr ihm die kommunale Aufgabe der Kinderbetreuung und damit die Familien in Hessen am Herzen liegen. Wir unterstützen unsere Kommunen finanziell tatkräftig und bewahren sie somit zugleich vor den negativen Folgen des auslaufenden Bundesprogramms. Im Übrigen stehen für die Kinderbetreuung beziehungsweise die frühkindliche Bildung im Landeshaushalt ab 2020 rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Hessische Landesregierung investiert schon seit Jahren massiv und unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben – auch im Bereich der Kinderbetreuung.“

„Die Investitionskostenzuschüsse für die Kitas in den Jahren 2020-2024 werden nach Auslaufen des Bundesinvestitionsprogramms vollständig aus Landesmitteln finanziert. Mit diesem neuen Landesinvestitionsprogramm unterstützen wir Kommunen und freie Träger weiterhin dabei, neue Betreuungseinrichtungen zu bauen und ältere Kita-Gebäude zu sanieren, umzubauen oder zu ersetzen“, so Minister Klose abschließend.

In einem gemeinsamen Letter of Intent des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration werden in einem nächsten Schritt die Kommunalen Spitzenverbände über die Verteilung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro informiert, damit diese die Landesmittel ab 2021 in ihre Planungen einbeziehen können. Diese Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 12.03.2020

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