Kindertagesbetreuung

Hessen ebnet den Weg zur Beitragsfreistellung und Qualitätsverbesserung in Kindergärten

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches ermöglicht das Land Qualitätsverbesserungen sowie die Beitragsfreistellung im Kita-Bereich. Ab August können hessische Städte und Gemeinden mit Unterstützung der Landesregierung in allen drei Kindergartenjahren jeden Tag sechs Stunden beitragsfrei stellen.

04.05.2018

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zum Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch erklärte der Hessische Familienminister, Stefan Grüttner, am 26. April 2018 in Wiesbaden: „Damit ist der Weg frei für eine weitere Verbesserung der Qualität in hessischen Einrichtungen und für die Beitragsfreistellung für alle Kindergartenkinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Es gilt: Qualität rauf – Beiträge runter! Damit unterstützen wir die Eltern bei ihrem Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Nun ist es an den für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen, ihre Anträge zu stellen und die Landesmittel für die Beitragsfreistellung abzurufen“, forderte der Minister Städte und Gemeinden auf.

Sechs Stunden pro Tag beitragsfrei stellen

Ab August können die Hessischen Städte und Gemeinden mit Unterstützung der Landesregierung in allen drei Kindergartenjahren jeden Tag sechs Stunden beitragsfrei stellen. „Indem wir im Doppelhaushalt 2018/19 alleine für die Beitragsfreistellung 440 Millionen Euro investieren, entlasten wir die hessischen Familien in Hessen. Insgesamt investieren wir im Doppelhaushalt rund 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung.“

Analog der Systematik zum bereits seit zehn Jahren für fünf Stunden täglich beitragsfrei gestellten dritten Kindergartenjahr zahlt das Land an die Kommunen ab August für die Beitragsfreistellung in allen drei Kindergartenjahren pro Kind, das in der Gemeinde gemeldet ist im Monat 135,60 Euro. Im dritten Jahr werde die Beitragsfreistellung damit von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet. Grüttner zeigte sich mit Blick auf die Anträge der Kommunen zuversichtlich: „Ich denke doch, dass die Kommunen – wie beim dritten Kindergartenjahr auch – im Sinne eines familienfreundlichen Handelns alle den Antrag auf diese Landesförderung zur Beitragsfreiheit stellen werden.“

Durchschnittwert der erhobenen Beiträge ermittelt

Der Betrag von rund 136 Euro wurde auf Basis einer Analyse der Hessenagentur ermittelt und ist der Durchschnittwert der erhobenen Beiträge in Hessen. „Die Eltern zahlen lediglich die Zeiten, die über die sechs beitragsfreien Stunden hinausgehen, also längere Betreuungszeiten“, stellte Grüttner klar. Keine Kommune oder Träger müsse, wenn bspw. zuvor vier Stunden Betreuung angeboten werden auf sechs Stunden aufstocken und die Landesunterstützung ziehe auch keinerlei Notwendigkeit nach sich, an den vor Ort etablierten Betreuungszeiten etwas zu ändern. Sei dies doch der Fall, so sei dies eine Entscheidung der für die Kinderbetreuung zuständigen Kommune, die nichts mit der Systematik der Beitragsfreistellung zu tun habe. Für die Beantragung der erweiterten Landesförderung ab 1. August 2018 genügt die entsprechende rechtsverbindliche Zusicherung der Städte und Gemeinden in Bezug auf die Beitragsfreistellung. Demzufolge sind Satzungsänderungen zu Beginn der Beitragsfreistellung nicht erforderlich.

„Mit der Dynamisierung der Mittel kommen wir den Kommunen weiter entgegen. Anfang des Monats hat die Landesregierung sich mit diesen geeinigt, den Betrag von 135,60 Euro ab 2020 zu dynamisieren, es ist dann eine jährliche Erhöhung um zwei Prozent vorgesehen“, so der Familienminister.

Investitionen in die Qualität

„Parallel investieren wir weiter in die Qualität. Hier unterstützen wir die zuständigen Kommunen, indem wir die Qualitätspauschale jetzt sukzessive weiter erhöhen. Wir werden für die Qualität 2018 12 Millionen Euro zusätzlich, in 2019 37 Millionen Euro zusätzlich und schließlich ab 2020 50 Millionen jährlich zusätzlich zur Verfügung stellen“, betonte Grüttner. Im Förderjahr 2017 wurden über 97 Prozent der geförderten Kinder nochmals zusätzlich mit der sogenannten Qualitätspauschale gefördert. Das bedeutet: eine Erhöhung dieser Pauschale wirkt sich in fast allen Einrichtungen aus.

Jede Kita, die nach den Grundsätzen des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) arbeitet, erhält derzeit die genannte Qualitätspauschale. Mit der Schwerpunktkita-Pauschale erfolgt zudem eine besondere Förderung von Trägern der Kitas zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder in der Tageseinrichtung, zur Förderung ihrer Gesundheit, der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen, der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und zur Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum. Fachberatungen, die Kitas nach dem BEP oder Schwerpunkt-Kitas beraten, werden ebenfalls vom Land gefördert.

Orientierungs- und Prozessqualität im Elementarbereich gefördert

Zudem hat Hessen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen insbesondere auch die Orientierungs- und Prozessqualität im Elementarbereich mit erheblichen Mitteln gefördert. Mit dem BEP steht seit 2004 ein anerkannter pädagogischer Rahmen auch zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Elementarbereich zur Verfügung. Das Land hält in diesem Kontext eine Struktur zur Unterstützung des Qualitätsentwicklungsprozesses in der Kindertagesbetreuung bereit. Für Träger von Kitas existiert ein kostenfreies Fortbildungsangebot. Seit 2007 werden für die Fach- und Lehrkräfte sowie Tagespflegepersonen seitens des Landes kostenlos Fortbildungen angeboten. Es wurden bisher über 56.000 Fachkräfte fortgebildet. Konkret stehen 14 Fortbildungsmodule, die seit 2016 mehrtägig angeboten werden, zur Verfügung. Daneben gibt es gezielte Angebote für das Management - die Leitungen und Fachberatungen im Elementar- und Primarbereich, um diese bei ihrem Beratungsauftrag BEP gezielt zu unterstützen.

Grüttner erklärte abschließend: „Wir haben immer zugesagt, dass eine weitere Entlastung bei den Beiträgen für Kindergärten erfolgt, sobald dies bezahlbar und mit dem Haushalt vereinbar ist. Ich freue mich, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes der Weg zur Beitragsfreiheit nun geebnet ist und wir parallel weiterhin auch in Qualität investieren. Sobald das Gesetz veröffentlicht ist, können die Kommunen ihre Anträge auf die Landesmittel stellen. Mit 440 Millionen Euro alleine für die Beitragsfreistellung entlasten wir so die Eltern und unterstützen die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen bei ihrer Aufgabe.“

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur sechsstündigen Beitragsfreistellung finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Die Anträge auf die Landesförderung können, sobald das Gesetz veröffentlicht ist, gestellt werden. Anlaufstelle hierfür ist das RP Kassel.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 27.04.2018

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