Kindertagesbetreuung
Hessen: 10 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen
Das Land Hessen zahlt im Oktober die zusätzlich im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung aus. Die Mittel werden an die Gemeinden ausgezahlt, die diese dann an die Träger der Kindertageseinrichtungen in ihrem Gemeindegebiet weiterleiten.
22.10.2014
"Ich freue mich", teilte Sozialminister Stefan Grüttner in Wiesbaden mit, "dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit den Partner der Rahmenvereinbarung in diesem Jahr einen pragmatischen Weg zu finden, der gewährleistet, dass die Mittel zeitnah noch in diesem Jahr bei den Trägern der Kitas ankommen. Das war immer unser Ziel."
Wohlfahrts- und kommunale Spitzenverbände stellen hohe Standards für die gemeinsame Betreuung sicher
Das Land hatte im Haushalt 2014 nochmals gesondert 10 Millionen Euro bereitgestellt, um die Landesförderung für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung zu erhöhen. Voraussetzung für diese erhöhte Landesförderung war, dass die Wohlfahrts- und kommunalen Spitzenverbände als Vertragspartner der sogenannten Rahmenvereinbarung Integrationsplatz, weiterhin hohe Standards für die gemeinsame Betreuung sicherstellen. Dies ist in der neuen Vereinbarung vom 1. August 2014 gelungen. Eine neue Vereinbarung war nötig geworden, um auch Regelungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren aufzunehmen, die seit August 2013 mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Der Hessische Familienminister Stefan Grüttner hatte sich für den Abschluss der Vereinbarung eingesetzt. "Nicht zuletzt durch die zusätzlichen Landesmittel können die hohen Standards bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen nun weiterhin sichergestellt werden. Dies ist mir auch ein ganz persönliches Anliegen", betont Grüttner. "Hessen gehört zu den Vorreitern bei der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas. In über 2.000 hessischen Kindertageseinrichtungen werden in diesem Jahr Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut. Dass die wohnortnahe Betreuung hier der Standard ist, wird auch daran deutlich, dass aktuell in mehr als 400 der 426 Gemeinden Kinder mit Behinderung betreut werden. Diese Errungenschaft galt es zu sichern." Die Verteilung der zusätzlichen 10 Millionen Euro soll in den Folgejahren im Rahmen der Landesförderung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) erfolgen. Hierzu soll eine einvernehmliche Lösung mit den Partnern der Rahmenvereinbarung erarbeitet werden.
U3-Anschubförderung für die zusätzliche Aufnahme von Kindern
Die Richtlinie zur Förderung der Inbetriebnahme zusätzlicher Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren ist nun gültig. Die U3-Anschubförderung richtet sich gezielt an die Träger von Kindertageseinrichtungen, die nach dem 1. März als regulärem Stichtag der Landesförderung zusätzliche Kapazitäten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren z.B. in neuen Gruppen oder neuen Kindertageseinrichtungen geschaffen und bis zum 15. September 2014 zusätzliche Kinder unter drei aufgenommen haben. Nach Erreichen eines Schwellenwertes wird für jedes zusätzlich betreute Kind eine einmalige Pauschale in Höhe von 1.200 Euro gezahlt. Ziel der Förderung ist es, die Träger zeitnah bei der Aufbringung der anfallenden Betriebskosten zu unterstützen. Die U3-Anschubförderung ergänzt die reguläre Betriebskostenförderung des Landes vor dem Hintergrund des anhaltenden U3-Ausbaus für einen befristeten Zeitraum bis Ende 2015. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 9. Oktober 2014 in Kraft.
Um allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ausreichend Zeit für die Antragstellung zu geben, können Anträge für eine Förderung in diesem Jahr nun bis spätestens zum 15. November 2014 beim Regierungspräsidium Kassel als der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Mit dieser zusätzlichen Förderung des Landes kann nun ein weiteres Ergebnis des Runden Tisches Kinderbetreuung erfolgreich umgesetzt werden.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 20.10.2014
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