Kindertagesbetreuung

Hamburgs Senat beschließt Maßnahmen zum Ausbau und zur Qualitätssicherung in der Kita-Betreuung

Hamburgs Senat hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, um trotz einbrechender Steuereinnahmen den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorantreiben zu können, die Standards in den Kitas zu halten und damit auch in den kommenden Jahren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

16.04.2010

Neben deutlich mehr Steuermitteln werden auch die Senatsbeschlüsse vom November vergangenen Jahres umgesetzt und damit das Essensgeld erstmals seit dem Jahr 2005 erhöht sowie zum ersten Mal seit dem Jahr 2000 ein Teil der Elternbeiträge in den Kitas angehoben.

„Zur Sicherung des Ausbaus von Kitas und der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege sind heute für Hamburger Eltern wichtige Beschlüsse gefasst worden“, so Sozial- und Familiensenator Dietrich Wersich. „Die teilweise Erhöhung der Elternbeiträge dagegen sind ein deutlicher Wehrmutstropfen, aber sie sind unvermeidbar und notwendig, damit wir den wichtigen Ausbau der Kindertagesbetreuung in Hamburg auch angesichts der Krise weiterführen können. Familienfreundlichkeit heißt für mich, dass wir für die Familien in der Stadt die Angebote schaffen, die sie brauchen, um ihre Kinder und ihren Beruf vereinbaren zu können. Hier haben wir in Hamburg mit unserem Betreuungsangebot von bis zu 12 Stunden am Tag eine Vorreiterrolle in Deutschland. Den Ausbau ausschließlich mit neuen Schulden zu finanzieren, wäre gerade gegenüber den Kindern nicht verantwortlich, die diese Lasten dann später zu schultern hätten.“

Eine Veränderung für beinahe alle Eltern gibt es beim Essensgeld: Dieses wird sozial verträglich in der Krippe und im Elementarbereich von 60 Cent auf 1 Euro am Tag sowie im Hort von 60 Cent auf 2 Euro am Tag angehoben. Familien im Hartz-IV-Bezug beziehungsweise mit dementsprechend geringem Einkommen erhalten das ermäßigte Essen für 80 Cent pro Tag in Krippe und Kita sowie 1 Euro am Tag im Hort.

Rund 75 Prozent der Kita-Kinder betrifft darüber hinaus nicht die Einführung neuer Beitragsstufen. Um Ausbau und steigende Kita-Kosten teilweise abzudecken ohne Standards in den Kitas absenken zu müssen, werden neuen Beitragsstufen für Eltern eingeführt, die mit ihrem Netto-Einkommen (ohne Kindergeld) über den bisherigen Bemessungsgrenzen lagen. Für diese rund 25 Prozent werden 20 neue Einkommensstufen ab 50 Euro eingeführt. Für 50 Euro mehr Einkommen werden künftig 5 Euro mehr Elternbeitrag gezahlt werden - also höchstens 100 Euro mehr. Hier werden für diese Eltern durchschnittliche Steigerungen von 36 % erwartet, wobei auch hier die Geschwisterkindregelung voll erhalten bleibt: Das zweite betreute Kind zahlt nur 1/3 des Elternanteil, das dritte Kind wird völlig unabhängig vom Elterneinkommen zu den niedrigen Mindestsätzen betreut.

Der Hyperlink führt zu den neuen Beitragstabellen. 

Behinderte Kinder

Eine weitere Maßnahme, die Teil der Senatsbeschlüsse ist, ist die Anpassung der Beitragsbemessungsregeln für Eltern behinderter Kinder. Bislang zahlten sie unabhängig von Familieneinkommen, Familiengröße und gewählter Betreuungsform pauschal 31 Euro. Anders als noch im November vom Senat beschlossen, wird keine vollständige Gleichstellung der Bemessungsregeln eingeführt. Auf Vorschlag von Senator Wersich hat der Senat beschlossen, die potenziellen Anstiege für diese Familien zu begrenzen, indem oberhalb des bisherigen Betrages von 31 % zukünftig lediglich die Hälfte der sonst gültigen Elterneigenanteile erhoben werden. Auch die Betreuung bis 14 Jahren wird nicht eingeschränkt. 

Senator Wersich: „Ich freue mich, dass der Senat in diesem Punkt seine Beschlüsse geändert hat. Uns allen ist wichtig, die besonderen Herausforderungen, die Familien mit behinderten Kindern zu bewältigen haben, anzuerkennen und nicht nur die Familien zu unterstützen, sondern auch alles dafür zu tun, dass diese Kinder in der Mitte der Gesellschaft groß werden und integriert leben können. Hier bleibt in vielen gesellschaftlichen Handlungsfeldern von Schule, Ausbildung, Arbeitsleben und Freizeitgestaltung noch eine Menge für alle zu tun!“

Die zur Integration behinderter Kinder in die Kitas notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht verändert. Hierfür wendet die Stadt je nach Schweregrad zwischen 1000 und 5000 Euro monatlich für spezielle Personal- und Sachkosten unabhängig vom Elterneinkommen und ohne Elternbeteiligung zusätzlich auf.

Außerdem hat der Senat zur Qualitätssicherung in Kitas und um Fragen und Beschwerden von Eltern besser nachzugehen die Einführung einer Kita-Inspektion beschlossen. Die Prüfungen der im Rahmenvertrag vereinbarten Standards werden nach entsprechender Vorbereitung Anfang 2011 beginnen. Die Kosten für die Inspektion liegen bei rund 700.000 Euro im Jahr. 

Der letzte heute beschlossene Punkt bezieht sich auf die ebenfalls dringend erforderliche Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Hier ist unter anderem neu geregelt, dass Tagespflegepersonen künftig besser qualifiziert sein sollen, dass sie ein höheres Erziehungsgeld (Betreuungsgeld) sowie in größerem Umfang Sachkosten erstattet bekommen.

Bereits im November hatte der Senat die ursprünglich für August 2010 geplante vorgezogene Einführung eines allgemeinen Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung bereits ab 2 Jahren bis 2013 zurückgestellt. Nicht betroffen davon sind Eltern, die berufstätig oder in der Ausbildung sind. Für sie gilt weiter der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 0 Jahren und für so viele Stunden, wie sie es brauchen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Die Hortbetreuung soll nach den Beschlüssen nicht mehr bis zu einem Alter von 14 Jahren angeboten werden, sondern bis zum Abschluss der 6. Klasse.

Mehr Informationen unter: http://www.hamburg.de/elterninformationen/nofl/2208004/elternbeitraege-neu.html

Herausgeber: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg - Landesjugendamt

ik

 

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