Kindertagesbetreuung

Hamburgs Senat beschließt Kita-Sofortpaket

Hamburgs Senat hat ein Kita-Sofortpaket beschlossen, das die Hamburger Eltern in diesem Jahr um 18,8 und im kommenden Jahr sogar um 46,2 Millionen Euro entlasten wird.

17.05.2011

Im Paket enthalten sind unter anderem die Rücknahme der 2010 von der schwarz-grünen Regierung vorgenommenen Erhöhung der Elternbeiträge sowie die Abschaffung des Essensgeldes für alle Kinder. Außerdem wird der Betreuungsanspruch von Schulkindern mit berufstätigen Eltern oder mit einem dringenden pädagogischen Betreuungsbedarf wieder auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet. Von der Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr werden ab August auch zum Einschulungszeitpunkt noch nicht schulpflichtige Kinder – sogenannte „Kann-Kinder“ – profitieren. 

„Mit diesen Sofort-Maßnahmen setzen wir ein zentrales Wahlversprechen zügig um“, so Sozialsenator Detlef Scheele. „Wir verbessern dadurch die Lebenssituation vieler Familien und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung unseres Ziels, Hamburg zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands zu machen. Das erfordert zunächst erhebliche finanzielle Anstrengungen. Ich bin aber überzeugt, dass die heutigen Beschlüsse sowie unsere weiteren Pläne für die Kindertagesbetreuung dazu beitragen, junge Familien verstärkt für Hamburg zu gewinnen oder in Hamburg zu halten. Davon wird Hamburg als Metropole insgesamt profitieren.“

Durch die Absenkung der Elternbeiträge um bis zu 100 Euro sowie durch die Abschaffung des Essensgeldes von bis zu 42 Euro werden die Familien von etwa 76.000 Kindern finanziell erheblich entlastet. Für eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen werden statt monatlich bis zu 313 Euro höchstens noch 192 Euro zu zahlen sein. Für die Betreuung eines behinderten Kindes beträgt der Elternbeitrag ab August höchstens 31 Euro im Monat. Seit August 2010 mussten die Eltern behinderter Kinder die Hälfte des für ihr Einkommen üblichen Elternbeitrags zahlen. Ab August zahlen sie wie vor der Beitragserhöhung nur einen Mindestsatz.

Von der Ausweitung der Betreuungsansprüche auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden rund 600 Kinder profitieren. Formal muss diese Anpassung noch durch die Bürgerschaft beschlossen werden: Ein Gesetz wie das Kinderbetreuungsgesetz (KibeG), in dem unter anderem die Rechtsansprüche festgeschrieben sind, kann nur durch das Parlament geändert werden. 

Auch für Kinder, die zum Einschulungszeitpunkt noch nicht schulpflichtig sind – sogenannte „Kann-Kinder“ – muss künftig im Jahr vor der Einschulung für eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen kein Elternbeitrag mehr gezahlt werden. Für Kann-Kinder, die längere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen, werden die Elternbeiträge entsprechend ermäßigt. Damit wird für ungefähr 1.500 Kann-Kinder der ungerechte Ausschluss von der Beitragsbefreiung im vorschulischen Jahr beendet. Auch hier muss die Bürgerschaft formal noch zustimmen.

In 2011 müssen zur Umsetzung dieser familienpolitischen Maßnahmen 18,8 Mio. Euro bereit gestellt werden. In 2012 sind 46,2 Mio. Euro erforderlich.  

Weitere Information finden sich unter: <link http: www.hamburg.de kita _blank external-link-new-window>www.hamburg.de/kita 

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

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