Kindertagesbetreuung

Hamburger Senat legt Gesetzentwurf für einen Anspruch auf eine täglich fünfstündige Kindertagesbetreuung vor

Zum 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Kindertagesbetreuung auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert werden. Dies gilt dann unabhängig von einer Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Am Dienstag hat der Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, über den nun die Hamburgische Bürgerschaft beraten wird.

03.04.2013

„Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist sowohl von besonderer familien- als auch von bildungspolitischer Bedeutung“, sagt Familiensenator Detlef Scheele. „Eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung ist nicht nur ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine frühe Förderung möglichst vieler Kinder erhöht auch deren Chancen auf einen guten Bildungserfolg und auf gesellschaftliche Teilhabe.“

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geht davon aus, dass am 1. August insgesamt rund 21.500 Kinder unter drei Jahren in den Krippen und in der Kindertagespflege betreut werden. (Ende 2012 waren es knapp 20.000.) Die Betreuungsquote liege dann bei etwa 43 Prozent – vor allem im Vergleich mit anderen westdeutschen Bundesländern sei das - laut BASFI - ein sehr guter Wert.

Im Rahmen des Rechtsanspruchs können die Familien wählen, ob sie ihr Kind in einer Kita für fünf Stunden täglich beziehungsweise in Absprache mit der Kita 25 Stunden wöchentlich oder in Kindertagespflege für 25 Stunden wöchentlich betreuen lassen. Das Mittagessen ist inklusive.

Den Antrag auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson können Eltern ab sofort bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, stellen.

Weitere Informationen auf www.hamburg.de/kita.

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 02.04.2013

Redaktion: Astrid Bache

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