Kindertagesbetreuung

Gute-KiTa-Vertrag mit Schleswig-Holstein: Investitionen in Personalschlüssel und weniger Gebühren

Schleswig-Holstein erhält bis zum Jahr 2022 vom Bund 191 Millionen für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Der Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes wurde am 16. August 2019 in Kiel unterzeichnet. Im Herbst sollen die Verträge mit allen Ländern geschlossen sein. Danach kommen die zusätzlichen Bundesmittel zur Auszahlung.

19.08.2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsident Daniel Günther und Familienminister Dr. Heiner Garg unterzeichneten am 16. August in Kiel den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Mit der Unterzeichnung wird vereinbart, wie die Mittel für die frühkindliche Bildung eingesetzt werden:

102 Millionen Euro sollen in Schleswig-Holstein ergänzend zu den erheblichen Landesmitteln in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels fließen. Die Gruppen im Elementarbereich werden in Schleswig-Holstein mit der Kitareform ab Mitte 2020 als Mindeststandart durchgängig von zwei Fachkräften betreut. Bisher lag die Betreuungsquote bei rund 1,5 Erzieherinnen/er pro Gruppe. 89 Millionen Euro werden ergänzend zu den Landesmitteln eingesetzt, um die Elternbeiträge im Zuge der Kitareform ab dem Kitajahr 2020/21 auf einen Höchstbetrag zu deckeln. Für Kinder unter drei Jahren wird der Beitrag für einen Halbtagesplatz (5-Stündige Betreuung) dann bei 180 Euro gedeckelt, ganztags (8-Stündige Betreuung) liegt der Beitragsdeckel bei 288 Euro. Für Kinder über drei Jahren liegt der Beitragsdeckel bei 145 Euro (halbtags) bzw. 233 Euro (ganztags).

Investitionen in mehr Qualität und weniger Gebühren

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr Qualität und weniger Gebühren – Schleswig-Holstein investiert in beides. 102 Millionen Euro zusätzlich zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels werden die Qualität für die Kinder spürbar verbessern. 89 Millionen Euro zusätzlich zur Deckelung hoher Gebühren bedeutet mehr Teilhabe, egal aus welchem Elternhaus ein Kind kommt. Ich freue mich sehr, dass Schleswig-Holstein neben den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz die eigenen Investitionen in die frühkindliche Bildung verstärkt. Ein starkes Zeichen für eine nationale Zukunftsaufgabe. Wir sind mit den Verhandlungen mit allen Bundesländern auf einem guten Weg. Im Herbst werden alle Verträge geschlossen sein, dann können die Mittel fließen. Es zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in mehr Qualität und weniger Gebühren ab. Für die Perspektive über das Jahr 2022 hinaus hat die Bundesregierung den Beschluss gefasst, im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse, die finanzielle Beteiligung des Bundes zu verlängern.“

Qualität der Kinderbetreuung noch stärker in den Blick nehmen

Ministerpräsident Daniel Günther: „Kommunen, Land und Bund haben in der Vergangenheit enorme Anstrengungen unternommen, um mehr Kita-Plätze zu schaffen. Doch allein mit einer höheren Zahl an Betreuungsplätzen ist es nicht getan. Nun werden wir die Qualität der Kinderbetreuung noch stärker in den Blick nehmen. Das Gute-KiTa-Gesetz und der heutige Vertrag sind dafür wichtige Schritte“, sagte er. Diese wichtige Aufgabe erfordere kontinuierliches Handeln und damit auch eine stabile Finanzierung: „Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesmittel den Ländern auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung gestellt werden.“

Familienminister Dr. Heiner Garg: „Bund, Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung, unseren Jüngsten dauerhaft beste Startchancen zu ermöglichen. Die Bundesmittel ergänzen unsere erheblichen finanziellen Anstrengungen im Land, um Familien und Kitas weiter zu stärken. Die Verbesserung der Kita-Qualität und faire Elternbeiträge leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

Das Land Schleswig-Holstein investiert in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Kitareform 2020 zusätzlich 481 Millionen Euro für Elternentlastung durch Deckelung hoher Beiträge, in qualitätssichernde Maßnahmen und kommunale Entlastung. Die ersten beiden Ziele der Reform unterstützt auch das „Gute-KiTa-Gesetz“.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gesetz stellt der Bund den Ländern befristet bis 2022 insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Jedes Bundesland hat dabei eigene Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum entscheiden die Länder selbst, in welche von zehn mögliche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In dem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das „Gute-KiTa-Gesetz“ vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gute-KiTa-Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen. Es trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die Bundesmittel fließen, sobald alle Länder einen Vertrag über die Umsetzung abgeschlossen haben. Sie sind in das Jahr 2020 übertragbar.  Schleswig-Holstein ist das achte Bundesland, das einen Vertrag mit dem Bund unterzeichnet hat - nach Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachen, Brandenburg, dem Saarland und Bremen.

Weitere Informationen zum Gute-Kita-Gesetz stehen beim Bundesfamilienministerium zur Verfügung. Dort finden sich auch Informationen zu den Regelungen mit den anderen Bundesländern.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.08.2019

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