Kindertagesbetreuung

Gute-Kita-Gesetz: Wohlfahrtsverbände sehen Licht und Schatten

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – kurz das „Gute-KiTa-Gesetz“ – soll am 14.12.2018 vom Bundestag beschlossen werden. Mehrere Wohlfahrtsverbände äußern sich kritisch zu dem Gesetzentwurf. Insbesondere wird befürchtet, dass die zusätzlichen Mittel vornehmlich zur Finanzierung von Beitragsbefreiungen statt für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden.

13.12.2018

Diakonie befürchtet Beitragsbefreiung statt Qualitätsentwicklung

Die Diakonie begrüßt, dass sich der Bund finanziell an der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beteiligt. „Leider fehlt im so genannten Gute-Kita-Gesetz die Verbindlichkeit, die zur Verfügung stehenden Mittel auch tatsächlich für mehr Qualität einzusetzen, bedauert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland die Gesetzesvorlage, die am Freitag in 2. und 3. Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat verabschiedet werden soll.

Das Gesetz lasse auch zu, dass die Bundesmittel für Beitragsbefreiung eingesetzt werden können. Das ist als familienpolitische Maßnahme grundsätzlich sinnvoll, sagt Loheide. Allerdings sollte das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung tatsächlich zu mehr Qualität führen. Sonst wird das Gesetz zu einer Mogelpackung. Ein Teil der Bundesländer habe die in Aussicht gestellten Mittel bereits für die Beitragsbefreiung eingeplant. Das gehe deutlich zu Lasten möglicher und vor allem nötiger Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, betonte Loheide.

Die Beiträge seien bereits nach Einkommen gestaffelt und gering verdienende Familien zahlen auch heute schon keinen Beitrag. Die Bundesmittel sollten in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, eine intensivere, individuelle Förderung von Kindern, in die Begleitung von Familien und flexiblere Öffnungszeiten investiert werden, sagt Loheide.

Die Länder hätten zudem keine langfristig gesicherte Perspektive und finanzielle Sicherheit, dass die Maßnahmen auch über 2022 hinaus weitergeführt werden könnten.

AWO hält Nachbesserungen für erforderlich

„Das Gesetz ist ein guter Anfang, doch entscheidende Aspekte bleiben leider außen vor. Aus Sicht der AWO ist beispielsweise das Fehlen von gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards enttäuschend. Das wäre ein entscheidender Schritt in Richtung einer tatsächlichen Verbesserung der Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen.“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „In den nächsten Jahren muss hier noch nachgebessert werden.“

Dem Gesetz ging ein jahrelanger Dialog- und Entwicklungsprozess unter Beteiligung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und anderer beteiligter Akteure voraus. Aus Sicht der AWO ist die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätssteigerung von Kindertageseinrichtungen positiv.  Damit gewinnt die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung an Bedeutung. Nach wie vor wurde die Forderung nach einer langfristigen Finanzierung über das Jahr 2022 aber nicht realisiert. „Grundsätzlich begrüßt die AWO die beitragsfreie Kita, aber nur so lange sichergestellt ist, dass die Qualität der Betreuung nicht darunter leidet“, stellt der AWO Bundesvorsitzende klar.

Caritas fordert Änderungen am Gesetzentwurf

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband der Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband bewerten vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weitgehend kritisch. „Während der Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages haben sich neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf des Gesetzes ausgesprochen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die berechtigte Kritik der Expertinnen und Experten in keiner Weise berücksichtigt wurde“, so Caritas-Präsident Peter Neher.

So ist nur bei einer dauerhaften Finanzierungsbeteiligung des Bundes gewährleistet, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung beständig weiterentwickeln. Im vorliegenden Entwurf ist die Finanzierungsbeteiligung des Bundes jedoch nach wie vor bis 2022 befristet. Zudem sollen die Zuschüsse des Bundes an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden. „Hier sehen wir die Gefahr, dass das Geld nicht zweckgebunden für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität eingesetzt wird“, betont Neher.        

„Um eine dauerhafte und nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sind bessere und verbindlichere Rahmenbedingungen notwendig. Hierfür ist es erforderlich, dass ein besserer Personalschlüssel und mehr Zeit für Leitungsaufgaben im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden“, betont Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. Dies sei aber im vorliegenden Entwurf nicht geregelt, so Bieber.

Ebenso kritisieren DCV und  sein Fachverband KTK, dass der Gesetzentwurf vorsieht, Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren als förderfähig anzuerkennen. „Wir befürchten, dass  Finanzmittel verloren gehen, die für bessere strukturelle Rahmenbedingungen eingesetzt werden sollten“, unterstreicht Neher. Grundsätzlich befürworten  DCV und  KTK eine finanzielle Entlastung von Familien. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Kita-Qualität gehen. „In der vorliegenden Fassung wird das Gesetz nicht wie beabsichtigt dazu beitragen, Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und gleiche Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern herzustellen“, so Bieber.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte sich bereits in der vergangenen Woche kritisch geäußert und seine Sorge mitgeteilt, dass die Mehrzahl der Bundesländer die zusätzlichen Mittel vorrangig zur Refinanzierung der Gebührenfreiheit oder anderer ohnehin geplanter Vorhaben nutzen werde.

Die Ergebnisse der abschließenden Beratungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages finden sich ebenfalls in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Dort finden sich auch ausführliche Informationen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Einbringung ins parlamentatische Verfahren.

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 13.12.2018, Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.12.2018

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