Kindertagesbetreuung

Gute-Kita-Gesetz bringt in Sachsen-Anhalt Schulgeldfreiheit für Erzieher

Das Gute-Kita-Gesetz bringt die Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen-Anhalt sowie den Einstieg in die vergütete Ausbildung. Fast 140 Millionen Euro stellt der Bund bis 2022 zur Verfügung, um die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Das Geld soll in Fachkräftegewinnung und -qualifizierung investiert werden, zudem werden Eltern weiter entlastet.

23.07.2019

Sozialministerin Petra Grimm-Benne informierte im Kabinett über die konkreten Maßnahmen, die mit dem Bund vereinbart werden sollen. Zur Vertragsunterzeichung werde Bundesfamilienministerin Franziska Giffey Ende August nach Magdeburg kommen, kündigte sie an.

Fachkräfte-Pakt und Gebührenbefreiung für Eltern

Grimm-Benne: „Wir müssen alles dafür tun, dass das Berufsfeld attraktiv ist und sich junge Leute gerne für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers entscheiden. Wir haben einen riesigen Fachkräftebedarf. Das Gute-Kita-Gesetz gibt uns die Chance, wichtige Weichen zu stellen.“ Sachsen-Anhalt werde einen Fachkräfte-Pakt schnüren und den nächsten Schritt Richtung Gebührenbefreiung für Eltern gehen. Die Verhandlungen mit dem Bund seien auf der Zielgeraden. Das Geld fließe, wenn alle Bundesländer Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben.

Schulgeldfreiheit für angehende Fachkräfte

Die Schulgeldfreiheit ist ein Baustein im breit angelegten Kita-Fachkräftepakt. „Wir streben eine Regelung an, die rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2019 greift und für Schülerinnen und Schüler in erzieherischen Berufen gilt, die an Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt lernen“, so Grimm-Benne. Bis zunächst Ende des Ausbildungsjahres 2022 soll das Schulgeld für sie entfallen. Bisher ist nur der Besuch an Schulen in öffentlicher Trägerschaft kostenfrei.

Zudem werden Ausbildungsplätze an Fachschulen finanziert. Grimm-Benne: „Das ist der Einstieg in die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung.“ Daneben soll es zum Beispiel vergütete Praktika für Quereinsteiger geben.

Entlastungen für Familien

Zudem gibt es weitere Entlastungen für Familien mit Geschwisterkindern. Grimm-Benne: „Hat eine Familie drei Kinder, eines in der Krippe, eines in der Kita, eines im Hort, soll sie nur den Hortbeitrag zahlen.“ Bisher fallen der Kitabeitrag für das ältere Geschwisterkind  und der Hortbeitrag an, da für die Regelung derzeit nur die Kinder im Vorschulalter in den Blick genommen werden. Der dritte Block der Maßnahmen bezieht sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fachkräfte.

Parallel werden durch den Bund ab August Familien, die Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag haben, komplett von Kita-Gebühren freigestellt. Finanziert wird das ebenfalls aus dem Gute-Kita-Geld.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.07.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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