Kindertagesbetreuung

GEW: Was bringt das „Gute-KiTa-Gesetz“?

Auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) hat sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz (KiQuEG), oder kurz „Gute-KiTa-Gesetz“, auseinander gesetzt und kritisiert ihn als unzureichend. Das geplante Gute-KiTa-Gesetz wird nach Ansicht der GEW die Qualität in Kindertageseinrichtungen nicht ausreichend verbessern. Eine Senkung der Gebühren und längere Öffnungszeiten seien vor allem familienpolitische Maßnahmen.

06.09.2018

Die GEW kritisiert den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) als unzureichend. Die Bildungsgewerkschaft moniert vor allem eine fehlende dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes über das Jahr 2022 hinaus. Während die GEW eine langfristige Finanzierung der Qualitätsverbesserungen in Form eines Sondervermögens fordert, plant die Bundesregierung laut ihres  Referentenentwurfes, das Geld über Umsatzsteuerpunkte an die Länder zu zahlen. Diese könnten somit nur per Selbstverpflichtung dazu angehalten werden, das Geld in die Kita-Qualität zu investieren.

Die GEW befürchtet, wie sie in ihrer Stellungnahme (PDF, 318 KB) erläutert, zudem einen zu großen Schwerpunkt auf der Gebührenfreiheit der Kindertagesbetreuung statt auf einer Verbesserung der Strukturqualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

„Der Entwurf ist von einem wirkungsvollen Gesetz weit entfernt“, bilanzierte der GEW-Experte für Jugendhilfe und Sozialarbeit, Björn Köhler. Die laut Koalitionsvertrag bis 2022 zur Verfügung gestellten knapp 5,5 Milliarden Euro für die Qualitätsverbesserung in den Kitas seien „viel zu wenig“: „Nach Expertenrechnungen sind jährlich zehn Milliarden notwendig.“

Beruf attraktiver machen und gute Arbeitsbedingungen schaffen

Die GEW setzt sich seit Jahren für ein Bundesgesetz ein, das einheitliche Qualitätsstandards in den Kitas regeln soll. Sie fordert unter anderem eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation mit dem Schlüssel 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige und 1:8 für Drei- bis Fünfjährige. 25 Prozent der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit sollen als mittelbare pädagogische Arbeitszeit zur Verfügung stehen, Leitungskräfte müssen für die mit dieser Position verbundenen Aufgaben freigestellt werden. Darüber hinaus verlangt die Bildungsgewerkschaft, den Erzieherinnen- und Erzieherberuf schon mit Beginn der Ausbildung attraktiver zu machen, vor allem durch die Schaffung guter Arbeitsbedingungen.

Referentenentwurf und weitere Stellungnahmen

Der Referentenentwurf des Gute-KiTa-Gesetzes (PDF, 150 KB) wird derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Parallel dazu wurden bereits die Länder und Verbände um ihre  Stellungnahmen gebeten.

Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.

Quelle: Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW)

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