Kindertagesbetreuung

GEW mahnt Besonnenheit bei „Gute-Kita-Gesetz“ an

Trotz aller Eile der Regierung mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Besonnenheit. Sie schlägt vor, dass die Länder ausreichend Zeit zur Analyse und Beratung erhalten, wie die Gelder verwendet werden können, sollte das geplante KiQuTG (besser bekannt als „Gute-Kita-Gesetz“) am 14. Dezember im Bundestag beschlossen werden.

14.12.2018

„Um das Geld zielgerichtet dort einzusetzen, wo es wirklich notwendig ist, muss es einen Dialog zwischen Kitaträgern, Eltern,  Beschäftigten– vertreten durch die Gewerkschaften – und den Landesregierungen geben“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am 13. Dezember in Frankfurt a.M. „Ein solcher Prozess braucht vor allem Zeit. Schnellschüsse werden keine nachhaltige Verbesserung der Kitaqualität bringen“, betonte Köhler.

Mehr Zeit für die Kinder

Er stellte fest, dass es klare Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geben müsse. „Es muss  klar sein, welche messbaren Ziele die Länder erreichen wollen und welche Maßnahmen ergriffen werden, falls diese nicht erreicht werden“, unterstrich der Kita-Experte. Vorranging sollten der  Personalschlüssel verbessert und die Kita-Leitungen etwa durch die Freistellung vom Gruppendienst entlastet werden: „Die Erzieherinnen und Erzieher brauchen vor allem mehr Zeit für die Kinder. Wenn sich eine Fachkraft um bis zu 17 Mädchen und Jungen kümmern soll, kann von pädagogischer Arbeit keine Rede mehr sein!“

Qualität darf nicht gegen die Gebührenfreiheit ausgespielt werden

Kritik übte Köhler am Finanzierungsweg: „Das Geld über Umsatzsteuerpunkte zu verteilen, lässt befürchten, dass die Mittel versacken und nur wenig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität beitragen.“ Zudem brauchten die Länder eine dauerhafte Finanzierung, um beispielsweise nachhaltig in Personal zu investieren.

Einige Bundesländer hätten bereits angekündigt, die Gelder vor allem zu nutzen, um die Kitagebühren zu senken oder ganz abzuschaffen. Das hält Köhler derzeit für falsch. „Natürlich setzt sich die GEW dafür ein, alle Gebühren für Bildungseinrichtungen abzuschaffen – aber im Moment darf die Qualität nicht gegen die Gebührenfreiheit ausgespielt werden“, hob der Kita-Experte hervor.

Länder aufgefordert, besonnene Entscheidungen zu fällen

„Das Gesetz wird sich an den Ergebnissen messen lassen müssen!“ sagte Köhler. „Wenn es in dieser Form kommt, liegt die Verantwortung für qualitative Verbesserungen vor allem bei den Ländern. Die Länder müssen ernsthafte und besonnene Entscheidungen fällen – und nicht nur auf den nächsten Wahltag schauen!“

Äußerst kurzfristig hat die Bundesregierung entschieden, einen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen. Vorher hatte es offenbar Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern gegeben.

Stellschrauben im System drehen – für mehr Qualität

In einem langjährigen Prozess, an dem Wissenschaft sowie Kinder- und Jugendhilfe beteiligt waren, ist ein fundierter Bericht entstanden, der Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung benennt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse gab es einen ersten Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz.

Nach wie vor macht sich die GEW für ein Kita-Qualitätsgesetz stark, mit dem bundeseinheitliche  Standards für die Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Für eine nachhaltige Entwicklung der Qualität muss dringend an den Stellschrauben im System gedreht werden. Dazu gehören insbesondere der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Freistellung für die Leitungstätigkeit, mehr Fort- und Weiterbildungen sowie ein ausreichendes Angebot an Fachberatung.

GEW bewertet das Gesetz in aktueller Form als nicht wirkungsvoll

Bereits in ihrer Stellungnahme zum ersten offiziellen Entwurf der Bundesregierung schlussfolgerte die GEW, dass offenbar weder die Kinder, noch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit im Vordergrund stünden. Auf dieser Grundlage bewertet die GEW das Gesetz weiterhin, sollte es in der vorliegenden Form verabschiedet werden, als nicht wirkungsvoll, insbesondere wegen der nur bis 2021 geplanten Finanzierung und der fehlenden verbindlichen Zielvorgaben. Es wird damit gerechnet, dass die Länder im Bundesrat weiteren Änderungsbedarf anmelden.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 13.12.2018

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