Kindertagesbetreuung

Fünfter Geburtstag des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) feiert(e) am Sonntag seinen fünften Geburtstag. Es ist am 1. August 2005 in Kraft getreten.

03.08.2010

Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer erklärte dazu am 30.07.2010 in München: "Die letzten fünf Jahre zeigen: Das BayKiBiG ist ein Erfolgsmodell. Alle Erwartungen haben sich erfüllt! Das Gesetz unterstützt nachhaltig den Ausbau der Kinderbetreuung durch die zuständigen Kommunen - und zwar für alle Altersgruppen. Es sichert bayernweit Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Die Kommunen bauen das Betreuungsangebot auf der Grundlage einer kleinräumigen Bedarfsplanung aus und berücksichtigen die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder. Der Freistaat greift den Kommunen bei ihrer Aufgabe unter die Arme und leistet für jedes Kind seinen Förderbeitrag, egal, ob es eine kommunale, kirchliche oder freie Einrichtung besucht, ob Waldkindergarten oder Montessori-Krippe, Betriebskindergarten oder Elterninitiative. Die Familien profitieren davon. Sie können heute zwischen einer Vielzahl pädagogischer Angebote wählen und entscheiden, was ihrer Erziehungsphilosophie am besten entspricht. In allen Einrichtungen, die nach dem BayKiBiG gefördert werden, ist pädagogische Qualität garantiert. Das bayerische Fördersystem stellt sicher, dass die staatlichen Gelder leistungsgerecht eingesetzt werden und nur dorthin fließen, wo hochwertige pädagogische Arbeit geleistet wird. Die Einrichtungen sind verpflichtet, die Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans umzusetzen. Mit diesen pädagogischen Leitlinien gehört Bayern bundesweit zu den Vorreitern der Qualitäts- und Bildungsoffensive bei der Kindertagesbetreuung!"

Die Bilanz kann sich sehen lassen:

Das BayKiBiG hat den Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren beschleunigt. Seit Inkrafttreten hat sich das Platzangebot verdreifacht. Derzeit steht in Bayern für geschätzt rund 22 Prozent der unter Dreijährigen ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung, vor Inkrafttreten des BayKiBiG standen Plätze für etwa 7 Prozent der unter Dreijährigen zur Verfügung. 

Der Schülerbereich legte kräftig zu: die Zahl der Schüler in Kindertageseinrichtungen - die weitaus meisten werden in Horten betreut - stieg im genannten Zeitraum von 48.500 auf 70.100, das entspricht einer Steigerung von 45 Prozent.

Das BayKiBiG fördert die Inklusion. Kinder mit Behinderung werden mit einem 4,5-fachen Satz gefördert. Die Einrichtungen öffnen sich immer mehr für Kinder mit Behinderung. So stieg die Zahl integrativer Einrichtungen um 40 Prozent.

Das BayKiBiG hat den Trend zu "Häusern für Kinder" eingeleitet. Diese waren vor fünf Jahren noch eine Randerscheinung mit bayernweit nur 28 Einrichtungen. Seit Einführung der kindbezogenen Förderung durch das BayKiBiG wuchs ihre Zahl stetig auf derzeit 422 Einrichtungen. Dies zeigt eine flächendeckend hohe Akzeptanz für diese Form der Kinderbetreuung, die für eine breite Altersmischung konzipiert ist und Kindern damit feste Bezugspersonen über eine längere Zeit bietet.

Diese außergewöhnlich hohen Steigerungsraten spiegeln sich laut Haderthauer in der Ausgabesituation des Freistaates: "Der Haushaltsansatz des Bayerischen Familienministeriums für Kinderbetreuung und Kindertagespflege stieg von 564,3 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 860,5 Mio. Euro im Jahr 2010, eine Steigerung um 52 Prozent!"

Weitere Informationen gibt es unter: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/ 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Pressemitteilung vom 30.07.2010

Redaktion: Astrid Bache

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