Kindertagesbetreuung

Frühkindliche Bildung in NRW: Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) schreitet voran

Die Landesregierung NRW hat den Gesetzentwurf zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Mit der umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird massiv in die qualitative Verbesserung frühkindlicher Bildung investiert. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 werden jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung investiert. Allein im ersten Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes stehen zur Verbesserung der Qualität fast eine Milliarde Euro zur Verfügung.

17.07.2019

Familienminister Joachim Stamp sagte: „Bei uns in Nordrhein-Westfalen sollen Kinder von klein auf bestmögliche Chancen und individuelle Förderung erhalten – unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern. Das ist mir persönlich ein Herzensanliegen. Deshalb stehen die Kinder im Mittelpunkt unserer Reform.“

Für gute frühkindliche Bildung und Betreuung sowie mehr Familienfreundlichkeit

Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung einen Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung frühkindlicher Bildung gesetzt. „Wir investieren mit unserem Pakt für Kinder und Familien gezielt in die Qualität der gesamten Kindertagesbetreuung – in die Kitas und in die Kindertagespflege. Davon profitieren vor allem die Kinder.“ Ein zentraler Schritt zu mehr Qualität ist die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Kommunen und Land stellen ab dem Kindergartenjahr 2020/21 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro für die Herstellung der Auskömmlichkeit bereit.

Minister Joachim Stamp: „Diese Mittel bedeuten vor Ort faktisch konkrete Verbesserungen im Kita-Alltag. Jede Kindertageseinrichtung erhält dauerhaft mehr finanzielle Mittel für mehr Personal und damit für mehr Qualität in der Betreuung.“ Erstmals werden auch die Kindpauschalen dauerhaft auskömmlich finanziert und nach einem Index gemäß der realen Kostenentwicklung dynamisiert und entsprechend der tatsächlichen Tariferhöhungen und Kostenentwicklungen jährlich angepasst. „Wir geben den Trägern so Planungssicherheit und verbessern die Rahmenbedingungen der Fachkräfte.“

Fachkräfteoffensive und Erzieher/-innenberuf attraktiver gestalten

Künftig haben die Erzieherinnen und Erzieher wieder mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Zudem wird die für die Teams sowie die gesamte Qualität in den Einrichtungen wichtige Leitungszeit finanziell abgesichert und erstmals gesetzlich verankert.

Angesichts der demografischen Entwicklung, dem steigenden Bedarf und dem fortlaufenden Platzausbau wird die Landesregierung eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. Ausbildende Einrichtungen erhalten künftig einen zusätzlichen Zuschuss und können damit die angemessene Vergütung der Auszubildenden und Ressourcen für eine qualifizierte Praxisanleitung unterstützen. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung einen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten; ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr 4.000 Euro.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit dem Pakt für Kinder und Familien wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich mit 20 Prozent. Sie entscheiden, wie die Flexibilität vor Ort gestaltet wird.

Kindertagespflege qualitativ weiterentwickeln

Rund 30 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie wird mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. „Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege. Denn die Anforderungen an die Qualität und an die Qualifizierung der Kindertagespflege haben in den letzten Jahren stetig zugenommen“, sagte Minister Stamp. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung sind dabei zentrale Bausteine.

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte:

  • Mehr Qualität – künftig steht knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung u.a. für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für eine stärkere Förderung der Familienzentren, und für verbesserte Sprachförderung;
  • eine Platzausbaugarantie – jeder notwendige zusätzliche Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung;
  • ein weiteres beitragsfreies Jahr – die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Den Entwurf des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (PDF, 869 KB) ist online zu finden.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2019

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