Kindertagesbetreuung
Familienorganisationen bezeichnen das „Gute-Kita-Gesetz“ als verfehlt
Anlässlich des „Gute-Kita-Gesetzes“, das am 19. September im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt. Die Familienorganisationen fordern angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern verbindliche, einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Nötig seien außerdem bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel.
19.09.2018
„Mit gutem Vorsatz hat sich die Familienministerin einmal auf den Weg gemacht, die Angebote der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, damit die Kindertagesbetreuung den an sie gestellten Anforderungen an die frühkindliche Bildung wirklich gerecht werden kann. Der vorliegende Entwurf eines „Gute-Kita-Gesetzes“ zeigt aber, dass die Bundesregierung kein klares Ziel vor Augen hat“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.
Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland verbessern
Die Familienorganisationen vermissen in dem Entwurf gleich mehrere Elemente, die in den letzten Monaten in der Diskussion gewesen seien. So sei es gerade angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Eine Forderung, die von 34 Organisationen, Verbänden, Kitaträgern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bliebe jedoch völlig unklar, ob die bisherigen Regelungen auch wirklich dazu führen können, dass sich die zum Teil erheblichen Unterschiede verringern.
Nötig seien dafür bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel. Mehrere Studien und auch die eigenen Arbeitsergebnisse, die Bund und Länder im letzten Jahr gemeinsam erzielt haben, zeigen einen deutlich höheren finanziellen Gesamtbedarf.
Dauerhafte Anhebung der Qualität erforderlich, auch nach 2022
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung geht von 6,7 Mrd. Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln für Bund, Länder und Kommunen aus. Zudem bestimmt der Gesetzentwurf ein Auslaufen der Förderung im Jahr 2022. „Dies sei geradezu eine Einladung an die Bundesländer, in die übliche „Projektitis“ zu verfallen, ohne dass eine dauerhafte Anhebung der Qualität erreicht wird. Wirklich gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist jedoch eine Daueraufgabe und keine, die Ende 2022 erledigt ist“ betont Stefan Becker. Es sei aus Sicht der Verbände geradezu zwingend notwendig, dass sich der Bund dauerhaft mit mindestens fünf Mrd. Euro jährlich beteiligt.
Verbesserung der Kitaqualität prioritär vor der Abschaffung von Kitabeiträgen
In diesem Zusammenhang positionieren sich die Familienverbände auch klar für eine Priorität der Verbesserung der Kitaqualität vor der generellen Abschaffung von Kitabeiträgen. Da kein Kind vom Besuch einer Kita aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden darf, begrüßen die Familienorganisationen jedoch die geplante Verbesserung der sozialen Staffelung der Elternbeiträge.
Letztlich sei es noch sehr kritisch, dass die Finanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Auf diesem Wege nehme sich der Bund jede Möglichkeit, steuernd tätig zu werden – daran würden auch die individuellen Zielvereinbarungen mit den Bundesländern nichts ändern. Zumal das Gesetz gar nicht in Kraft treten könne, solange nicht alle Bundesländer eine solche Zielvereinbarung unterschrieben hätten.
„Insgesamt“, so Stefan Becker abschließend, „ist die Zielrichtung des Gesetzes richtig, aber es reicht nicht aus, den Bundesländern einen Topf mit zu wenig Geld und einen sogenannten „Instrumentenkoffer“ hin zu stellen, ohne auch nur annäherungsweise lenken zu können, was mit den Mitteln letztendlich passiert.“
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.09.2018
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