Kindertagesbetreuung

Erste Sitzung von Thüringens Beirat „Inklusive Bildung“

Thüringens Beirat „Inklusive Bildung“ berät den Bildungsminister in Fragen der Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich und tagt mindestens zweimal pro Jahr. Die erste Sitzung des Gremiums fand am 02. November 2011 statt.

02.11.2011

„Thüringen stellt sich den Herausforderungen für die inklusive Bildung. Schüler ungeachtet ihrer individuellen Unterschiede verstärkt gemeinsam zu unterrichten, wird unsere Schulen bereichern. Die dazu notwendigen Veränderungen in der Schulorganisation, bei Lehrplänen, in der Methodik des Unterrichts sowie der Lehrerausbildung werden wir mit allen Beteiligten Schritt für Schritt herbeiführen.“ Das betonte Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, auf der 1. Tagung des Beirates „Inklusive Bildung“ heute in Erfurt. Dem Gremium gehören unter anderem Vertreter der staatlichen und der freien Schulträger, der Träger von Kindertagseinrichtungen, der Behindertenverbände, der Landeseltern- und -schülervertretung, der Fraktionen des Thüringer Landtags, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien sowie des Sozial- und Bildungsministeriums an. Der Beirat befasst sich mit verschiedenen Fragen der Inklusion, so mit dem Übergang von der Kita zur Schule, mit der Entwicklung regionaler Konzepte oder der Qualifikation der Pädagogen.

Matschie verwies darauf, dass der Freistaat Thüringen seit 2010 einen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeite. In diesem spiele die Bildung eine wichtige Rolle. Schon seit längerem werde in der Thüringer Schulgesetzgebung der integrierenden Bildung und Förderung von Schülern im Gemeinsamen Unterricht der Vorrang gegeben. Nun gehe es darum, dies in der Thüringer Schullandschaft durch konkrete Maßnahmen weiter zu untersetzen. Dazu habe das Ministerium seit Beginn dieses Schuljahres allen Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der im Gemeinsamen Unterricht befindlichen Schüler mindestens eine halbe Personalstelle mit sonderpädagogischer Kompetenz zugewiesen. Die Zahl dieser Personalstellen steige mit der Schülerzahl. Gleichzeitig nehmen seit Schuljahresbeginn 2011/12 in allen Schulamtsbereichen fachlich versierte Teams die sonderpädagogische Begutachtung vor, die entscheiden, ob ein Kind die Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht besucht. Matschie lobte gleichzeitig, dass „starke Impulse für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts“ von den Förderzentren ausgehen. Vertreter der Förderzentren würden mit den Schulämtern vor Ort, mit Jugend- und Sozialämtern, Schulträgern und den regionalen Verwaltungsebenen aktiv an der Bildung regionaler Netzwerke arbeiten, die den Gemeinsamen Unterricht fördern. „Wir sind insgesamt auf einem guten Weg“, so Matschie.

Co-Vorsitzender des Beirats ist neben Minister Matschie der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Dr. Paul Brockhausen. Er äußerte die Erwartung, dass „die Diskussion um die inklusive Beschulung nun auf sachlicher und konstruktiver Ebene geführt werden kann“. Der Inklusionsbeirat bringe die relevanten gesellschaftlichen Akteure an einen Tisch. „Ich rufe alle Beteiligten auf, gemeinsam für den bestmöglichen Bildungserfolg von behinderten Kindern zu kämpfen“, so Brockhausen.

„Das Konzept der inklusiven Bildung beruht auf dem Prinzip, alle Schüler ungeachtet ihrer individuellen Unterschiede gemeinsam zu unterrichten. Richtig angewandt, wird diese Heterogenität in unseren Schulen und für unsere Schulen eine Bereicherung sein“, so Minister Matschie. 

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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