Thüringen
Erste Fördermittel aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket für die Kindertagesbetreuung bewilligt
Dem Freistaat Thüringen werden im Jahr 2021 aus dem Konjunktur- und Krisenpaket des Bundes für investive Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung 23,78 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Freistaat selbst stockt diese Hilfen um weitere 2,65 Millionen Euro auf.
28.04.2021
Die Finanzmittel sollen dem Erhalt und der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dienen. Sie sind insbesondere für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen einzusetzen und können auch zur Umsetzung der Hygienekonzepte in den Einrichtungen genutzt werden.
In der letzten Woche wurden durch das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die ersten Zuwendungsbescheide an die Gemeinden als Antragsteller versandt. Bisher wurden insgesamt 5,8 Millionen Euro bewilligt.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Die Kindertagesbetreuung in Thüringen ist im bundesweiten Vergleich Spitzenreiter. Die zusätzlichen Finanzmittel helfen einerseits, dieses Niveau zu halten, andererseits aber auch, jetzt dringend notwendige Investitionen zu tätigen. Die Coronazeit hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig anspruchsvolle frühkindliche Bildung ist und wie dabei auch eine gute räumliche Ausstattung helfen kann. Diesem Anspruch fühlt sich die Thüringer Landesregierung verpflichtet und trägt deshalb selbstverständlich mit dem erforderlichen finanziellen Eigenanteil zu den Investitionen bei.“
Hintergrund
Der Bund gewährt den Ländern und Gemeinden im Jahr 2021 Finanzhilfen aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“. Die Finanzhilfen sind für Investitionen in Tageseinrichtungen und in die Tagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt einzusetzen. Investitionen sind Neubau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen.
Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von insgesamt 1 Milliarden Euro wurden entsprechend der Kinderzahl unter 6 Jahren auf die Länder aufgeteilt. Hierbei entfallen auf Thüringen insgesamt 23,78 Millionen Euro. Zudem wurden im Landeshaushalt für das Jahr 2021 zusätzliche 2,65 Millionen Euro eingestellt, um den von Seiten des Bundes geforderten Eigenanteil des Landes in Höhe von 10 Prozent zu erbringen.
Gemäß dem Bundesgesetz obliegt die Regelung und Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Fördermittel den Ländern. Entsprechend erstellte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Förderrichtlinie.
Nach dieser Richtlinie wurden die Bundes- und Landesmittel entsprechend der Anzahl der Kinder bis zum 6. Lebensjahr auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt. Die kommunalen Partner waren dann aufgefordert, entsprechend ihrer Kindergartenbedarfsplanung und damit der ganz konkreten Situation in den Gemeinden eine Prioritätensetzung für notwendige Maßnahmen vorzunehmen und den jeweiligen Förderumfang festzulegen. Entsprechend dieser kommunalen Entscheidungen erfolgt nunmehr die Ausreichung der Fördermittel. Diese soll bis 30. Juni 2021 abgeschlossen sein.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 15.04.2021
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