Kindertagesbetreuung

Erneuerte Kindertagesstättenverordnung in Schleswig-Holstein: Kita-Leitungsfunktionen auch für Heilerzieherinnen und Heilerzieher

"Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen können ab sofort Leitungsfunktionen in Kindertagesstätten übernehmen", sagte am 04. Mai 2012 der schleswig-holsteinische Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug.

07.05.2012

Der Minister hatte Schülerinnen und Schülern bei einem Besuch des Berufsbildungszentrums Schleswig Ende des vergangenen Jahres zugesagt, die bis vor kurzem geltenden Bestimmungen zu prüfen. Denn die Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Berufe fühlten sich gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern benachteiligt. „Gesagt, getan: Diese Benachteiligung gibt es nun nicht mehr. Wir haben die Kindertagesstättenverordnung erneuert“, sagte der Minister.

Fachschulen für Sonderpädagogik gibt es in Lübeck, in Kiel, in Neumünster und in Schleswig. In Neumünster wird zudem eine weitere Klasse eingerichtet, in der die Heilerziehungspflege berufsbegleitend angeboten wird. Aufgabe der Heilerziehungspfleger und
-pflegerinnen ist es, geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderte Menschen aller Altersgruppen zu pflegen, erziehen, fördern, im täglichen Leben zu unterstützen und sie bei der sozialen und beruflichen Eingliederung zu begleiten. Heilerzieherinnen/-erzieher und Heilpädagoginnen/-pädagogen arbeiten auch in der Freizeitbetreuung einzelner Förderschulen und sind in Kindergärten oder in Privathaushalten mit der Kinderbetreuung betraut. Der Bildungsgang dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" / "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Back to Top