Kindertagesbetreuung

Elternbeitragsfreiheit und mehr Qualität – Nordrhein-Westfalens Kabinett beschließt 1. KiBiz-Revision

Nordrhein-Westfalens Kabinett hat mit dem Entwurf des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes gestern die erste Stufe zur Revision des so genannten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen.

06.04.2011

"Elternbeitragsfreiheit und mehr Qualität bilden die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs. Das ist eine gute Nachricht für alle Eltern von Kindern in unseren Kindertageseinrichtungen. Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2011 zahlen sie keine Elternbeiträge mehr für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung. Darüber hinaus wollen wir zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Betreuung von unter Dreijährigen finanzieren, die Familienzentren stärker unterstützen, mehr Elternmitwirkung ermöglichen und die Situation von Kindern mit Behinderungen verbessern, um mehr Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten", erklärte Familienministerin Ute Schäfer. 

Die Erwartungen an die Kindertageseinrichtungen seien in den vergan­genen Jahren deutlich gestiegen. Erfüllen könnten sie die gewachsenen Anforderungen allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich auch die Rahmenbedingungen entsprechend veränderten. "Dem wird das so genannte Kinderbildungsgesetz in seiner heutigen noch gültigen Form nicht gerecht. Deshalb ist eine grundlegende Revision dringend erfor­derlich. Mit dem Entwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz haben wir dazu jetzt die erste Stufe eingeleitet", sagte Schäfer.

Regelungen des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes im Einzelnen:

1. Elternbeitragsfreiheit

Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung wird zum kommenden Kinder­gartenjahr von August 2011 an beitragsfrei, weil Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und müssen deshalb für alle Kinder zugänglich sein. Das Land wird den Kommunen für Einnahmeausfälle, die durch den Wegfall der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr entstehen, eine Erstattung leisten. Neben der gezielten Entlastung für Familien mit Kindern werden dadurch auch die Kommunen entlastet. 

2. Zusätzliche Ergänzungskraftstunden

Die Betreuung der unter Dreijährigen steht bei der Forderung nach einer besseren Personalausstattung von Beginn an besonders im Blickpunkt. Um hier schnell qualitative Verbesserungen zu erzielen, werden mehr Mittel für zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Verfügung gestellt. In jeder Gruppe, in der unter dreijährige Kinder betreut werden, wird die Mindestausstattung durch die zusätzlichen Ergänzungskraftstunden spürbar verbessert.

3. Familienzentren

Die Familienzentren sollen künftig besser gefördert werden – insbeson­dere in sozialen Brennpunkten. Die vielfältigen Aufgaben sind mit den gegenwärtigen Finanzmitteln besonders in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf nicht zu leisten. Die Landesförderung wird deshalb für alle Familienzentren von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich er­höht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten darüber hinaus eine zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro.

4. Elternmitwirkung

Sowohl die Elternmitwirkungs- als auch die Elternmitbestimmungsrechte werden durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz gestärkt. Eltern erhalten auf der Ebene der Einrichtungen erstmals ein ausdrückliches Mit­bestimmungsrecht in Fragen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht betreffen wie z. B. die Finanzierung von Festen, Ausflügen etc. Darüber hinaus wird Eltern eine örtliche und überörtliche Elternmitwirkung er­möglicht. Das Land unterstützt die Arbeit des Landeselternbeirates mit bis zu 10.000 Euro pro Jahr.

5. Betreuung von Kindern mit Behinderungen

Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz werden auch zwei immer wieder geforderte Verbesserungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen realisiert. Bisher gibt es für unter dreijährige Kinder mit Behinderung bei einem Betreuungsumfang von 45 Stunden in der Gruppenform II keine höheren Kindpauschalen als für Kinder ohne Behinderung. Für diese Fallgruppe erhöhen wir die Kindpauschale zu­sätzlich um 1.000 Euro. Künftig beteiligt sich das Land an den erhöhten Pauschalen in jedem Fall einer festgestellten Behinderung unabhängig davon, ob dieser Platz schon vor dem Kindergartenjahr angemeldet war.

"Darüber hinaus werden wir mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz auch in der Kindertagespflege Veränderungen vornehmen. Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege wird künftig ausnahmslos auf fünf Kinder be­schränkt. Bisher war es möglich im Einzelfall eine Erlaubnis zur Auf­nahme von bis zu acht Kindern zu erhalten. Der Maßstab für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird konkretisiert. In Zukunft soll die Qualifikation auf der Grundlage eines Lehrplans erfolgen, "der inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Lehrplans zur Kindertagespflege entspricht", sagte Schäfer.

Insgesamt stellt das Land für Verbesserungen im Bereich der frühkind­lichen Bildung und für den U 3-Ausbau für 2011 zusätzlich rund 242 Millionen Euro zur Verfügung.

"Davon ist jeder Cent gut in die Zukunft unserer Kinder investiert. Wir werden jetzt umgehend die Verbändebeteiligung einleiten, um den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause parlamentarisch beraten zu können", sagte Schäfer.

Quelle: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

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