Kindertagesbetreuung
DStGB: Ausbau der Kinderbetreuung geht weiter - Investitionen in Plätze und Qualität
In der DLF-Sendung Pisa Plus wies der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes Gerd Landsberg darauf hin, dass der Ausbau der Kinderbetreuung durch die Kommunen weiter voranschreitet. Auch die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher werde wachsen.
19.05.2014
Mit Blick auf den notwendigen Qualitätsausbau und die Qualitätssicherung warnte er aber vor einem bundeseinheitlichen Standardgesetz.
Es ist den Städten und Gemeinden in einem einmaligen Kraftakt gelungen - mit Unterstützung von Bund und Ländern - den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zum 1. August 2013 zu erfüllen. Ende 2013 standen über 750.000 Plätze deutschlandweit zur Verfügung. Der Ausbau geht weiter, da immer mehr junge Mütter früher und schneller in den Beruf zurückkehren wollen und die Wirtschaft dies auch erwartet. Ausbau und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung werden allerdings nur gelingen, wenn dies als gemeinschaftliche Aufgabe in der Gesellschaft umgesetzt wird, an der sich auch die Wirt-schaft noch intensiver beteiligen muss. Dazu gehören weitere Betriebskindergartenplätze oder der Zusammenschluss von kleineren Unternehmen, die Tagesmütter und entsprechende Einrichtungen finanzieren.
Es ist gelungen, dass dieser schnelle Ausbau nicht zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung gegangen ist. Die Ausbildungsinhalte für die Erzieherinnen und Erzieher werden den jeweils neuen pädagogischen Bildungsanforderungen angepasst. Notwendig ist allerdings, dass die Länder die Ausbildungskapazitäten weiter ausbauen.
Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Erzieherinnen und Erzieher wird der Bedarf an gut ausgebildeten Kräften weiter steigen. Der DStGB warnt erneut davor, die Kindergar-tenbeiträge der Eltern gänzlich abzuschaffen. Eltern, die sich eine Kinderbetreuung in der Kita nicht leisten können, sind schon heute von den Beiträgen befreit. Gut verdienende Eltern sollten einen Beitrag leisten, denn das Geld wird nach wie vor für die Investitionen in Plätze und Qualität benötigt. Immerhin stehen aus den Elternbeiträgen ca. 3 Mrd. Euro/Jahr bundesweit zur Verfügung. Auch wenn dies an den Gesamtkosten nur ein kleiner Anteil ist, sind die Mittel für Qualitätssicherung und Qualitätsausbau notwendig. Ein bundeseinheitliches "Standardgesetz" für Kindergärten lehnt der DStGB ab.
Durch die Vorgaben der Landesgesetzgeber sind ausreichende Standards vorgeschrieben. Die Anforderungen müssen auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Es macht keinen Sinn, an einen Kindergarten in dörflicher Umgebung immer exakt die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an einer Einrichtung im Zentrum einer Großstadt. Solche Vorgaben führen nur zu überflüssiger Bürokratie, die am Ende weder den Einrichtungen noch den Kindern oder deren Eltern nützt.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund vom 17.05.2014
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