Kindertagesbetreuung

Die GEMA fordert von Kindergärten Gebühren für das Kopieren von Liedtexten

Kurz vor dem Jahreswechsel wurden von der GEMA im Namen der VG Musikedition, die Verwertungsansprüche von Komponisten, Textern und Verlagen vertritt, 36.000 Kindergärten im gesamten Bundesgebiet angeschrieben und dazu aufgefordert, Lizenzverträge für das Kopieren von Liedtexten abzuschließen.

04.01.2011

singende Kinder
Bild: M Wagner, Creative Commons Lizenz

Für Schulen besteht bereits ein Vertrag zwischen Verwertungsgesellschaften und Kultusministerkonferenz. Das Kopieren von Noten und Liedtexten ist für den Unterricht möglich. Für Kindergärten fehlt bisher eine solche Vereinbarung. Möglich wäre aber auch eine Änderung des Urheberrechts.



Laut Spiegel Online sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem jedes Lied aufschreiben, das sie mit Kindern singen und dabei Titel, Komponist, Verleger und Beginn der Nutzung nennen. Die Gebühr für bis zu 500 Kopien beträgt laut GEMA 56 Euro im Jahr, für kirchliche oder kommunale Kindergärten gibt es Rabatt.

Laut VG Musikedition befinden sich Kindergärten in zu vielfältiger Trägerschaft, als dass ein Gesamtvertrag, wie er beispielsweise zwischen den verschiedenen Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz für die Schulen abgeschlossen wurde, möglich wäre. Dennoch kündigten Bundesfamilienministerium, Landesministerien und Träger an, eine bundesweite Lösung anzustreben. Laut Spiegel Online rät daher beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband dazu, die Forderung der GEMA zu ignorieren und einen Gesamtvertrag abzuwarten.

Zahlreiche Medien und Politiker werteten die Forderung von GEMA und VG Musikedition als „Abkassieren“. So sprach SPD-Vorstandsmitglied Heiko Maas laut Focus von „Abzocke im Kindergarten“. Gerade das gemeinsame Singen im Kindergarten sei „Ausdruck einer unbeschwerten Kindheit“.

GEMA und VG Musikedition handeln jedoch strikt im Rahmen des geltenden Urheberrechts. Dies lässt Vervielfältigung von Werken nur zu, wenn sie zum privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch oder zur Aufnahme in ein Archiv angefertigt werden oder wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Politiker, die sich nun empören, könnten also ebenso gut eine Änderung des Urheberrechts erwägen. Thomas Stadler, IT-Anwalt und Blogger stellt dazu fest: „Die Bundesregierung sollte nicht zum Abschluss von Verträgen raten, sondern vielmehr auf eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes hinwirken, die gewährleistet, dass Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Bildung und Erziehung zu behindern.“

ch

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