Kindertagesbetreuung

Diakonie fordert wirksames Gesetz zur Weiterentwicklung der Kita-Qualität

Anlässlich der Besprechung des Gute-Kita-Gesetzes im Bundesfamilienministerium, begrüßte die Diakonie die Bereitschaft des Bundes die Länder bei der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell zu unterstützen. Der Wohlfahrtsverband fordert jedoch eine bessere finanzielle Verlässlichkeit, die im aktuellen Gesetzesentwurf nicht gegeben sei.

14.08.2018

Anlässlich der Besprechung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich die Diakonie Deutschland zum Gesetzesentwurf geäußert. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will. Dies müsse jedoch verbindlich und nachhaltig geschehen.

Finanzielle Verlässlichkeit gefordert

„Der vorgelegte Gesetzentwurf greift hier zu kurz und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt mit geeigneten Maßnahmen weiter zu entwickeln darf nicht so unverbindlich geregelt sein und auch nicht 2022 wieder aufhören“, betont Loheide. „Träger und Einrichtungen brauchen finanzielle Verlässlichkeit und auch Kinder und ihre Familien sollen darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen wird und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen werden.“

Qualitative Entwicklung der Kindertagesbetreuung

Nachdem der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, gab es im vergangenen Jahr Bestrebungen von Bund und Ländern, auch die qualitative Entwicklung weiter voran zu bringen. Der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ der Jugend- und Familienkonferenz im November 2016 sowie die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes waren entscheidende Schritte, auf deren Grundlage die finanzielle Beteiligung des Bundes hätte aufbauen können, so die Diakonie.

Fraglich, welche Maßnahmen ergriffen werden

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird jedoch keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt. Vielmehr ist fraglich, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden. Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.08.2018

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