Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Verbesserungen der Kita-Qualität dürfen kein Stückwerk bleiben

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der Familienministerkonferenz am 3. Mai 2018 bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte „Gute-KiTa-Gesetz“ darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt.

03.05.2018

„Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Investitionsprogramm zur Verbesserung der Kita-Qualität gefordert

„Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein“, so Hofmann weiter.

Vergleichbarkeit der Kita-Qualität auf Länderebene

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. „Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig.

Förderung der Mitbestimmung von Kindern

Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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