Kindertagesbetreuung

Deutscher Verein: Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung konsequent umsetzen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert eine qualitative und quantitative Entwicklung der Kindertagesbetreuungsangebote.

01.08.2013

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt, dass heute der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Kraft tritt, betont aber, dass sich die Umsetzung des Rechtsanspruches nicht auf die Schaffung von Plätzen begrenzen darf.

„Die Qualität in den Angeboten der Kindertagesbetreuung muss erhalten und weiterentwickelt werden“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dazu gehören: gut qualifiziertes und vor allem ausreichend vorhandenes Personal, Arbeitsbedingungen, die es den Fachkräften ermöglichen, die Anforderungen an Bildung, Erziehung und Betreuung von sehr kleinen Kindern zu erfüllen, Personalgewinnungs- und Personalbindungsstrategien, die erreichte qualitative Standards erhalten, sowie Unterstützungssysteme, die die fachliche Entwicklung begleiten und fördern. Dazu gehört schließlich eine Finanzierung und politische Prioritätensetzung auf Landes- und örtlicher Ebene, die den immer noch regional ungleich verteilten Teilhabechancen von Kindern und ihren Eltern entgegenwirkt.

Quelle: Deutscher Verein e.V. vom 01.08.2013

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