Kindertagesbetreuung

Deutscher Städtetag: Qualität der Kinderbetreuung verbessern

Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz aktiv geworden ist, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung schrittweise zu verbessern. Bund und Länder müssten diesen Ausbau aber dauerhaft finanziell sichern, auch über das Jahr 2022 hinaus. Außerdem müsse die Qualität beim Einsatz der Bundes- und Landesmittel Vorrang haben. Kita-Beiträge für Eltern mit höheren Einkommen sollten erst gestrichen werden, wenn die Qualität bedarfsgerecht ausgebaut wurde.

14.11.2018

Die Städte fordern Bund und Länder auf, die Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung dauerhaft und verlässlich finanziell zu sichern. Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz aktiv geworden ist, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung schrittweise zu verbessern. Jetzt komme es zunächst darauf an, dass die Länder auch eigene Finanzmittel bereitstellen. Zudem müsse die kommunale Ebene bei den Verhandlungen mit den jeweiligen Ländern einbezogen werden, damit die Regelungen möglichst praxisgerecht gestaltet werden.

Städte bauen ihr Angebot an Kita-Plätzen aus

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Karlsruhe: „Die bis zum Jahr 2022 eingeplanten 5,5 Milliarden Euro des Bundes sind ein guter Anfang, um die Qualität in den Kindertagesstätten schrittweise voranzubringen. Dabei muss der regional unterschiedliche Bedarf in den Bundesländern berücksichtigt werden. Gleichzeitig bauen die Städte ihr Angebot an Kita-Plätzen weiter aus, denn der Bedarf an Kinderbetreuung steigt weiter an. Damit die Qualitätsverbesserungen nachhaltig wirken, muss sich der Bund allerdings dauerhaft engagieren und müssen auch die Länder ihren Beitrag beisteuern. Die wichtigen Ziele des Gute-Kita-Gesetzes dürfen durch eine Befristung nicht gefährdet werden. Der Bund muss deshalb über das Jahr 2022 hinaus zuverlässig Mittel zur Verfügung stellen.“

Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung 

Zu Qualitätsverbesserungen zählen beispielsweise eine bessere Personalausstattung, zusätzliche Sprachförderung oder mehr Unterstützung für die Kita-Leitungen. Dazu schließen Bund und Länder Vereinbarungen ab. „Wichtig für die Städte ist vor allem, dass die Bundesmittel unmittelbar zu den Kommunen gelangen und konkret für die lokalen Ziele für eine bessere Qualität eingesetzt werden. Denn es sind die Städte, die für attraktive Angebote in der Kinderbetreuung sorgen. Die Qualität sollte bei dem Einsatz der Bundes- und Landesmittel Vorrang haben. Das heißt: Kita-Beiträge für Eltern mit höheren Einkommen können erst gestrichen werden, wenn die Qualität bedarfsgerecht ausgebaut wurde. Das entspricht auch den Wünschen vieler Eltern. Richtig bleibt aber, Eltern mit niedrigen Einkommen von Kita-Beiträgen zu entlasten“, so Maly weiter. Qualitätsverbesserungen müssten in enger Absprache mit der kommunalen Ebene erfolgen. Nur so könnten ihre Erfahrungen, die praktische Umsetzbarkeit von Maßnahmen und die konkreten Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden.

Maly machte deutlich, dass die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung schon Herausragendes geleistet haben: Die Betreuungsplätze für Kinder bis 3 Jahre wurden in den vergangenen zehn Jahren auf 789.600 mehr als verdoppelt.

Quelle: Deutscher Städtetag vom 14.11.2018

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