Kindertagesbetreuung
Deutscher Familienverband fordert Einführung des Betreuungsbudgets
Vor dem Gespräch der Regierung zur Umsetzung des Betreuungsgeldurteils fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, jetzt die Weichen für die Einführung eines Betreuungsbudgets als Gesamtleistung von Ländern und Bund zu stellen.
13.08.2015
"Die finanzielle Unterstützung für junge Familien muss nahtlos fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dass ein größtmöglicher Vertrauensschutz eingehalten wird, ist das Minimum. Aber alle jungen Familien müssen auch künftig die Wahlfreiheit haben, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen", so der DPräsident des Deutschen Familienverbandes Minister a.D. Dr. Klaus Zeh.
"Dafür brauchen Familien beides: Gute Betreuungsangebote und eine gute finanzielle Unterstützung, wenn Eltern ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht etwa diese verfassungsrechtlich verbriefte Wahlfreiheit abgeschafft, sondern vielmehr die Verantwortung der Länder für die Familien betont. Jetzt ist ein Solidarpakt für junge Familien gefordert, an dem sich auch der Bund beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es dem Bundesgesetzgeber weiterhin möglich ist, eine übergreifende Konzeption in Kooperation mit den Ländern und in Abstimmung mit der Ländergesetzgebung zu verfolgen. Im Sinne einer solchen Gesamtkonzeption fordern wir die Einführung eines Betreuungsbudgets von 700 Euro pro Kind und Monat, mit dem die Eltern selbst über die passende Betreuung ihrer Kleinkinder entscheiden können", heißt es weiter.
Das vom Deutschen Familienverband entwickelte Betreuungsbudget bündelt die Mittel aller staatlichen Ebenen für die Betreuung unter 3jähriger Kinder und ist unabhängig von der Betreuungsform konzipiert. Als Subjektförderung wird es im Anschluss an das Elterngeld bis zum 3. Geburtstag des Kindes direkt und in bar an die Eltern ausgezahlt. Eltern können dann frei entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder eine Betreuung finanzieren. Und sie können sich diese Betreuung selbst aussuchen und z.B. zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden. Um Erziehungsleistung angemessen anzuerkennen und Eltern echten Gestaltungsspielraum zu verschaffen, muss das Betreuungsbudget sich am staatlichen Zuschuss für einen Krippenplatz orientieren.
Das Betreuungsbudget stärkt gleichzeitig den Einfluss der Eltern auf die Qualität der Kinderbetreuungsangebote: Im Moment werden die Institutionen direkt gefördert, die Eltern haben dabei kein Mitspracherecht. Es hängt vom guten Willen der Kommunen oder vom Zufall ab, ob Familien für ihr Kind eine gute und individuelle Betreuung oder eine Großgruppe mit Personalmangel finden. "Das Betreuungsbudget legt die Entscheidung über die individuell passende Betreuung ihrer Kinder direkt in die Hände der Eltern - da, wo sie auch laut Grundgesetz hingehört. Denn Eltern sind die Erst- und Hauptverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder."
"Das Betreuungsbudget ist eine ordnungspolitisch saubere Lösung und signalisiert, dass Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig zum Wohlstand und zur Zukunftssicherung beitragen. Vor seiner Einführung ist selbstverständlich eine juristische Prüfung erforderlich. Aber der Weg hin zu echter Wahlfreiheit muss heute eingeschlagen werden", fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.
Quelle: Deutscher Familienverband e.V. vom 12.08.2015
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